Schwebebahn: Nach tödlichem Unfall 4800 Euro Geldstrafe
Amtsgericht verurteilt Schichtleiter (53) aus Österreich wegen fahrlässiger Tötung.
Wuppertal. Der tödliche Unfall am 28. Juli 2010 auf der Schwebebahn-Baustelle am Sonnborner Ufer ist erstinstanzlich entschieden. Am Freitag verurteilte das Amtsgericht den damaligen Schichtführer (53) aus Österreich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 4800 Euro. (120 Tagessätze zu 40 Euro). Laut Anklage hatte der 53-Jährige am Unglücksabend mit einem tonnenschweren Baufahrzeug eine mit Gummi-Gehweg-Platten beladene Europalette transportiert. Das spätere Opfer — ein 46 Jahre alter Monteur — sei in der verengten Unfallstelle gestolpert und überrollt worden.
Das Gericht folgte bei der Urteilsverkündung der Staatsanwaltschaft, die beim Fahrer eine besondere Sorgfaltspflicht sieht. Laut Urteil sei der Einweiser für den Fahrer zu weit entfernt gewesen. In ihrem Plädoyer konstatierte die Staatsanwaltschaft allerdings, dass das spätere Opfer erheblich alkoholisiert (1,57 Promille) und somit den Unfall mitverschuldet habe. Wie und warum der 46-Jährige zu Fall kam, sei zudem nicht mehr zu klären. Verteidiger Thomas Brinkmann hatte auf Freispruch plädiert.
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