Schwebebahn: Prozess um tödlichen Unfall
Schichtleiter (53) wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Wuppertal. Der tödliche Unfall am 28. Juli 2010 auf der Schwebebahn-Baustelle am Sonnborner Ufer wird gerichtlich geklärt. Wie berichtet, war seinerzeit ein Monteur von einem tonnenschweren Lader überrollt worden. Das Amtsgericht hat die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den damaligen Schichtleiter und Fahrer des Laders zugelassen. Der Prozess ist für Mitte des kommenden Monats terminiert.
Laut Anklage hatte der Fahrer am Unglücksabend eine mit Gummi-Gehweg-Platten beladene Europalette transportiert. Der 46-Jährige sei neben dem Lader hergegangen, um das Ausschwingen der Ladung zu verhindern. In der verengten Unfallstelle sei der Monteur gestolpert und überrollt worden. Die Staatsanwaltschaft sieht beim Fahrer eine besondere Sorgfaltspflicht, weil der 53-Jährige am Unglückstag Schichtführer war und schon deswegen die Fahrt durch die Gefahrenstelle nicht hätte zulassen dürfen. Unter anderem habe zum Unfallzeitpunkt kein Blickkontakt zwischen dem Fahrer und dem Opfer bestanden.
Gegenüber der WZ hatte Verteidiger Thomas Brinkmann bereits darauf verwiesen, dass sein Mandant nicht gewusst habe, dass das spätere Opfer neben dem Lader gegangen sei. Und: Es sei auch für einen Schichtführer nicht möglich, sämtliche Arbeiter auf einer Großbaustelle zu kontrollieren. Am Sonnborner Ufer waren damals über mehrere Wochen insgesamt 50 Monteure der Firma MCE aus Österreich im Einsatz.
Der 53-Jährige war von der Staatsanwaltschaft in seiner österreichischen Heimat zu den Vorwürfen vernommen worden. Wie berichtet, hatte der Mann nach dem Unfall einen Schock erlitten, befand sich monatelang in Behandlung und war nicht dienstfähig. Das Opfer und der Angeklagte waren seit Jahren Arbeitskollegen.