Schweres Geschütz

Der BUND fährt schweres Geschütz auf: Strafanzeige. Der Begriff Mord sorgt dabei für besondere Aufmerksamkeit. Aber Mord an Kröten gibt es nicht. Es geht um die aus Sicht des BUND ohne vernünftigen Grund erfolgte Tötung von Wirbeltieren, die laut § 17 des Tierschutzgesetzes verboten ist.

Das kann mit einer Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren bestraft werden. Ob die Maßnahmen zum Schutz der Kröten ausreichend sind, ist für Laien nicht zu entscheiden, wenn die Experten sich widersprechen. Muss es aber gleich eine Strafanzeige sein, um diese Frage zu klären? Oder rührt ein Umweltverband hier öffentlichkeitswirksam die Werbetrommel? Die Staatsanwaltschaft muss die Vorwürfe prüfen.