Sex-Betrug: Sechs Monate Haft für Familienvater
Angeklagter (28) soll Geldgeschenke nicht der Arge gemeldet und 6000 Euro kassiert haben.
Wuppertal. Weil er zu Unrecht 6000 Euro Grundsicherung von der Arge erhalten haben soll, wurde am Dienstag ein Familienvater (28) zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er soll Geldgeschenke für sexuelle Dienste nicht gemeldet haben. Weil der Angeklagte wegen Erpressung im homosexuellen Milieu bereits unter Bewährung steht, sah das Gericht am Dienstag, keine Möglichkeit, die sechsmonatige Haft ebenfalls zur Bewährung auszusetzen.
Auf den Arge-Betrug war die Staatsanwaltschaft erst aufmerksam geworden, weil ein 74-Jähriger den 28-Jährigen wegen Erpressung angezeigt hatte. Demnach hat der 74-Jährige die Geldgeschenke nicht freiwillig gemacht. Obwohl das entsprechende Verfahren mittlerweile eingestellt wurde, musste sich der 28-Jährige jetzt vor Gericht verantworten.
Der Angeklagte räumte über seinen Verteidiger Tim Geißler ein, das Geld des 74-Jährigen angenommen zu haben. Er habe aber nicht gewusst, dass er diese „Einkünfte“ der Arge hätte melden müssen. Die Verteidigung begründete das mit den schlechten Deutschkenntnissen des angeklagten Familienvaters. So habe er bei der Belehrung durch die Arge im Jahr 2005 kein Deutsch gesprochen und sei als Analphabet zudem nicht in der Lage, die entsprechenden Schriftstücke zu lesen.
Wie berichtet, soll der Angeklagte bei einem von der Arge angeordneten Deutsch-Kurs denkbar schlecht abgeschnitten haben. Der 74-Jährige berichtete am Dienstag im Zeugenstand von einem ganz anderen Eindruck: Er habe den Angeklagten morgens beim Bäcker mehrfach dabei beobachtet, wie er in der aktuellen Tageszeitung geblättert. Für den 74-Jährigen war somit klar: Der Mann kann lesen.
Das Gericht sieht das offenbar ähnlich: Dass er als Empfänger einer vierstelligen Grundsicherung Geldgeschenke bei der Arge anmelden muss, hätte dem Familienvater so oder so klar sein müssen, hieß es am Dienstag.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 28-Jährige bleibt somit auf freiem Fuß.