Verbrauchertipp So funktioniert ein Urlaub mit dem Deutschlandticket

Die Verbraucherzentrale verrät, was bei Bahnreisen zu beachten ist.

Petra Götz von der Verbraucherzentrale.

Foto: MORITZ PIEPER

Es gibt gute Gründe, um beim Urlaub auf Flugzeug oder Auto zu verzichten. Das Reisen per Bahn kann stressfreier sein als die Fahrt über staugeplagte Autobahnen oder der Flug samt früher Anreise und Wartezeiten an Flughäfen. Mit dem Deutschlandticket lassen sich nicht nur Reiseziele in der Nähe kostengünstig mit der Bahn erreichen, sondern sogar einige Ziele im benachbarten Ausland. Und die Mobilität am Zielort ohne großen Ticketstress ist ebenfalls gesichert. Aber was gilt es zu beachten, damit man entspannt in den Urlaub kommt?

Über Geltungsbereich informieren

Um passende Verbindungen zu finden, kann im DB-Navigator ein Häk-chen gesetzt werden, dass nur Strecken des Nahverkehrs angezeigt werden. Zwar gilt hier für die meisten Nahverkehrsverbindungen innerhalb Deutschlands das Deutschlandticket, jedoch gibt es vereinzelt Ausnahmen. Daher sollte man sich vorab über den Geltungsbereich informieren. Dies gilt auch für Fahrten ins benachbarte Ausland. Liegt das Ziel außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandtickets, muss für diesen Streckenteil eine gesonderte Fahrkarte gekauft werden. Jedoch gibt es auch eine Reihe von Zielen in Nachbarländern wie Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Dänemark, Polen oder Österreich, die ohne zusätzlichen Aufschlag mit dem Deutschlandticket erreicht werden können.

Zeitpuffer vermeidet Stress

Wie bei jedem Urlaub ist auch beim Reisen mit der Bahn gute Planung vorab das A und O. In diesem Sommer besonders, da die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ausgetragen wird. In dieser Zeit werden viele Menschen Busse und Bahnen nutzen. Gerade bei weiter entfernten Zielen kann es vorkommen, dass Reisende drei- oder viermal umsteigen müssen. Da auf den Weg in den Urlaub sicher keiner – womöglich noch mit Gepäck – von Gleis zu Gleis sprinten möchte, sollte auf ausreichend Umsteigezeit zwischen den Zügen geachtet werden. Besondere Vorsicht gilt für jene, die eine Teilstrecke per Fernzug zurücklegen wollen. Denn wird der Anschluss aufgrund einer Verspätung im Regionalverkehr verpasst, gibt es keinen Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung, da das Deutschlandticket nicht als Teil der Reisekette gewertet wird.

Stoßzeiten meiden

Gerade bei längeren Fahrten möchte man ungern dauerhaft im Gang stehen, sondern sich Hinsetzen und sein Gepäck verstauen können. Leider sind im Regionalverkehr Sitzplatzreservierungen nicht überall möglich. Daher sollten Reisende mit viel Gepäck, Fahrrädern und/oder in Gruppen lieber zu Randzeiten reisen. Gerade hochfrequente Pendlerstrecken sollten entweder ganz vermieden oder zumindest abseits der „Rush Hour“ eingeplant werden. Wer dem Gedränge entkommen und einen nahezu sicheren Sitzplatz im Zug haben möchte, kann alternativ einen Zuschlag für die 1. Klasse kaufen.

Wenn das Fahrrad mit soll

Wer mit der Bahn reist und am Zielort trotzdem mobil sein möchte, nimmt gerne sein Fahrrad mit. Für die Mitnahme ist ein Zusatzticket notwendig – es sei denn, es handelt sich um ein Faltrad im gefalteten Zustand. Für eine einmalige Fahrt, zum Beispiel in den Urlaub, lohnt sich für viele eher ein Einzel-Fahrradticket. Wer hingegen ohnehin regelmäßig sein Fahrrad mit in den Zug nimmt, kann zusätzlich zum bestehenden Abo für 39 Euro ein Extra-Ticket für die Fahrradmitnahme buchen. Aber Achtung: In überfüllten Zügen haben Menschen immer Vorrang vor Fahrrädern. Es kann also sein, dass man auch mal eine Bahn abfahren lassen muss und nicht einsteigen kann.

Mobilitätsgarantie nutzen

Sollte sich das gewählte Nahverkehrsmittel (Bus, S- oder Regional-Bahn) um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Reisende innerhalb von NRW mit einem Nahverkehrsticket (auch mit Deutschlandticket) eine alternative Beförderung in Anspruch nehmen, um ihr Ziel noch pünktlich zu erreichen. Dies kann ein Fern-verkehrszug (IC/EC oder ICE), ein Taxi, ein taxiähnlicher Fahrdienst oder ein Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) sein. Wer eine alternative Beförderung in Anspruch nimmt, der muss zunächst in Vorkasse gehen, wenn er zum Beispiel ein Ticket für einen Fernverkehrszug löst oder sich ein Taxi ruft. Die gute Nachricht: Die Kosten dafür werden erstattet – beim Fernverkehr komplett, beim Taxi, Fahrdienst sowie den Sharing-Angeboten bis zu 30 Euro pro Person, zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sogar bis zu 60 Euro. Wichtig zu beachten ist außerdem: Ein Antrag auf Kostenerstattung ist innerhalb von 14 Tagen zu stellen. In Ausnahmefällen wie bei Streiks, Bombenentschärfungen oder bei Unwettern gibt es allerdings keine Möglichkeit zur Kostenerstattung.