Corona-Pandemie So laufen die Covid-19-Impfungen in Wuppertal ab

Wuppertal · Die Phase 2 beginnt am 1. Februar. Impfberechtigt sind dann alle Bürger, die zum Stichtag das 80. Lebensjahr vollendet haben.

Geimpft wird im Impfzentrum am Freudenberg, das am 1. Februar in Betrieb geht. 

Foto: Fischer, Andreas H503840

Die Impfungen haben am 27. Dezember mit mobilen Impfteams in den Alten- und Pflegeeinrichtungen begonnen. Diese erste Phase für die Impfgruppe 1 (siehe Grafik) wird bis Ende Januar abgeschlossen. In Wuppertal haben aktuell 5850 Bewohner und Beschäftigte der Einrichtungen ihre erste Impfung erhalten.

Die erste Impfung muss 21 Tage später wiederholt werden, um den vollen Impfschutz zu entfalten. Rund 70 Prozent der Bewohner und des Personals haben sich impfen lassen.

Corona-Impfung: Wann bin ich dran?

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Bis Ende Januar erhält Wuppertal nur noch die restlichen Impfdosen zum Abschluss der Impfungen in den Einrichtungen und die Impfdosen für Krankenhausbeschäftigte, die Covid-19-Patienten behandeln und versorgen – nicht, wie noch in der vergangenen Woche vom Land angekündigt, fortlaufend 1600 Impfdosen je Woche. Grund für diesen Strategiewechsel ist, dass andere Kommunen und Kreise bei den Impfungen in den Einrichtungen noch längst nicht so weit sind wie Wuppertal. Diese haben nun zunächst Vorrang, damit die Phase 1 für Impfgruppe 1 landesweit einheitlich abgeschlossen werden kann. Am 1. Februar beginnt dann Phase 2 für Impfgruppe 1.

1600 Impfdosen pro
Woche für Wuppertal

Impfberechtigt sind dann alle Bürger, die zum Stichtag das 80. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitarbeiter der Rettungsdienste und ambulanter Pflegedienste. Geimpft wird im Impfzentrum am Freudenberg, das am 1. Februar in Betrieb geht. In NRW sollen ab Februar 80 000 Impfdosen je Woche zur Verfügung stehen; das wären für Wuppertal 1600 Dosen je Woche.

Die impfberechtigte Gruppe „80 plus“ erhält in der kommenden Woche (3. Kalenderwoche) ein durch die Stadt versandtes Schreiben von NRW-Gesundheitsminister Laumann mit Informationen zur Terminvereinbarung. Termine sollen ab übernächste Woche (25. Januar) telefonisch oder via Online-Anmeldung vereinbart werden können. Nach der Anmeldung erhalten die Impfberechtigten ein weiteres Anschreiben mit allen notwendigen Informationen und Unterlagen zum Impftermin. Eine Impfung ohne Termin ist ausgeschlossen.

Wer das Impfzentrum nicht aufsuchen kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch seinen Hausarzt zuhause geimpft. Ein dazu in der Handhabung geeigneter Impfstoff steht derzeit noch nicht zur Verfügung. In Wuppertal gehören rund 25 000 Personen zur Impfgruppe 80 plus. Parallel erfolgt die Impfung des Krankenhauspersonals in den Krankenhäusern sowie der Rettungsdienste und der Beschäftigten von ambulanten Pflegediensten, ebenfalls im Impfzentrum.

Das Impfzentrum verfügt über Parkplätze und eine ÖPNV-Anbindung, die bei Bedarf kurzfristig intensiviert werden kann. Von Angeboten ehrenamtlicher oder professioneller Fahrdienste für unterstützungsbedürftige Menschen, die das Impfzentrum nicht allein aufsuchen können, rät die Stadt aufgrund des Infektions- und Transportrisikos für diese Gruppe eher ab. Diese Personen sollen vorrangig zuhause geimpft werden, sobald ein passender Impfstoff zugelassen ist.

Impfgruppe 2 umfasst unter
anderem Menschen über 70

Die Definition der impfberechtigten Personen und die Reihenfolge der Impfungen ist per Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums verbindlich und abschließend festgelegt. Sie fußt auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI).

Abweichungen von dieser gesetzlichen Vorgabe sind nach Angaben der Stadt ausgeschlossen. Entsprechende Anfragen seien zwingend abzulehnen. Der Erlass gebietet zudem eine enge Auslegung, wer zu den definierten Personengruppen zu zählen ist, da der zur Verfügung stehende Impfstoff limitiert ist.

In der nächsten Phase ist Impfgruppe 2 an der Reihe. Sie umfasst alle über 70-Jährigen, Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, organtransplantierte Personen, enge Kontaktpersonen von Schwangeren und weitere Gruppen mit hohem Expositionsrisiko, Polizei und Ordnungskräfte in Einsätzen mit hohem Infektionsrisiko.

Mittelfristig sollen alle Zugang
zu einer Impfung bekommen

Impfgruppe 3 umfasst alle über 60-Jährigen, Personen mit definierten Vorerkrankungen, weitere Beschäftigte medizinischer Einrichtungen, Personen in relevanten Positionen in Verfassungsorganen, Verwaltungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur (Lebensmitteleinzelhandel, öffentliche Versorgung, Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz, Apotheken und Pharma-Unternehmen, öffentliche Ver- und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation), Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte und Menschen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen.

Bei zunehmender, aber weiterhin begrenzter Impfstoffverfügbarkeit sollen weitere von der STIKO definierte Personengruppen mit besonderen Risiken vorrangig geimpft werden, bis genügend Impfstoff für flächendeckende Impfungen durch die niedergelassenen Ärzte zur Verfügung steht. Die STIKO-Empfehlung setzt sich aus der allgemeinen Impfempfehlung und einer Empfehlung zur Priorisierung zusammen. Die Priorisierungsempfehlung hat nur solange Gültigkeit, bis genügend Impfstoff verfügbar ist. Mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung gegen Covid-19 anbieten zu können. Weil die weitere Entwicklung bei Zulassung und Produktionskapazitäten der Impfstoffe nicht abzusehen ist, können Termine noch nicht genannt werden. Red

(red)