Selbstbestimmungsrecht So viele Wuppertaler wollen ihren Geschlechtseintrag ändern
Wuppertal · Ab November gilt das Selbstbestimmungsrecht, seit Anfang des Monats können Absichtserklärungen abgegeben werden. Wie die Nachfrage in Wuppertal aussieht und um was genau geht.
Seit Donnerstag haben 31 Wuppertaler beim Standesamt eine Absichtserklärung eingereicht, ihren Geschlechtseintrag ändern zu wollen. Ab November gilt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsrecht. Da drei Monate vor der eigentlichen Änderung die Anmeldung beim Standesamt erfolgen muss, war der frühest mögliche Zeitpunkt Anfang des Monats. „Wir haben sogar mit mehr Absichtserklärungen gerechnet, im Vorfeld haben wir zahlreiche Gespräche zu dem Thema geführt und viele Fragen beantwortet“, sagt die Leiterin des Wuppertaler Standesamtes, Gabriele Müller.
Mit der Änderung in „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ oder der kompletten Streichung des Geschlechtseintrags geht in der Regel auch eine Änderung des Vornamens einher. Denn der Vorname muss zum Geschlecht passen. Wer einen klar weiblichen Vornamen hat, laut Geschlechtseintrag aber männlich ist, muss den Namen ändern. Umgekehrt natürlich auch. Mit der reinen Änderung des Vornamens hat die neue Regelung nichts zu tun. Sie richtet sich ausschließlich an trans, inter und nichtbinäre Menschen und die Änderung des Vornamens ist eine Folge der Eintragsänderung. Die Änderung beim Standesamt hat auch nichts mit eventuell eingeleiteten medizinischen Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung zu tun, sie sind keine Voraussetzung.
Wer die Absichtserklärung beim Standesamt gemacht hat, kann dann drei bis sechs Monate später den Eintrag ändern. Nach sechs Monaten verfällt die Absichtserklärung. Nach Änderung gibt es eine Sperrfrist von einem Jahr, bevor eine erneute Änderung möglich ist. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit rund 4000 Anträgen pro Jahr. Auch vor der Gesetzesänderung konnten die Einträge geändert werden, es musste allerdings ein Gericht darüber entscheiden. Zudem brauchten die Betroffenen dafür zwei Sachverständigengutachten.