Wuppertal Später Trost für Einbruchsopfer

Ein Rentner erhält sein gestohlenes Geld nach mehr als sechs Monaten zurück. Allerdings nicht die ganze Menge.

Foto: Andreas Fischer

Fast hätte Franz-Jürgen Greitemann den Glauben an die Gerechtigkeit verloren. Am 1. Juni 2017 wurde der gehbehinderte Rentner Opfer eines Einbruchs in seine Wohnung am Berliner Platz. Und obwohl die Beute schon wenig später bei der Festnahme der Einbrecher in der Schwebebahn sichergestellt wurde, musste der 75-Jährige noch mehr als sechs Monate auf die Rückgabe seines Geldes warten.

„Allerdings habe ich nur 4200 Euro zurückerhalten, es waren insgesamt 5600 Euro. Auf einem Teil des Geldes waren leider meine Fingerabdrücke nicht mehr festzustellen“, sagt Franz-Jürgen Greitemann, der Monate lang nicht nur auf die Rückgabe seines eigenen Geldes warten musste, sondern auch auf sein gestohlenes Handy. Die Beute wurde in dem Verfahren gegen die Täter als Beweismaterial verwendet und bis zu seinem Abschluss in der Asservatenkammer des Polizeipräsidiums gelagert.

Am 1. Juni hatten ihn Polizeibeamten an seiner Wohnungstür empfangen. Geld und Handy waren sichergestellt worden — das war die gute Nachricht. Was den Fall besonders ärgerlich macht: Das Trio wurde von der Wuppertaler und Düsseldorfer Polizei observiert und daher nicht zufällig auf frischer Tat ertappt.

Während die Täter auf ihr Urteil warteten, musste das Opfer zum Abgleich der Spuren einen DNA-Test absolvieren und seine Fingerabdrücke abgeben. Danach bestand kein Zweifel, dass ihm ein Teil des Geldes gehörte. Allerdings war das Verfahren nach dem Schuldspruch am 14. August vor dem Amtsgericht nicht abgeschlossen. Zwei der drei verurteilten Männer legten Berufung vor dem Landgericht ein. In erster Instanz wurde einer der Männer zu einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die beiden anderen kamen mit zehnmonatigen Bewährungsstrafen davon.

„Wir dürfen die Summe nicht vorfinanzieren. Das wäre für die Justiz gar nicht möglich“, sagte Wolf-Tilmann Baumert im Herbst 2017 auf Anfrage der WZ und verwies auf die Berufungsverhandlung am 28. November vor dem Wuppertaler Landgericht. Da einer der Angeklagten im Anschluss die Höhe der gegen ihn verhängten Strafe anfocht, verzögerte sich die Herausgabe des Geldes ein weiteres Mal.

Doch vor einigen Tagen erhielt Franz-Jürgen Greitemann die tröstliche Nachricht, dass ihm zumindest ein großer Teil des Geldes wieder ausgezahlt wird. Für ihn ist die Angelegenheit trotz des Verlustes von 1400 Euro abgeschlossen. „Das ist sehr ärgerlich, aber da kann man leider nichts mehr machen“, sagt der Barmer.