Gerichtsverhandlung Sportschütze aus Rockerumfeld will Sportwaffe nutzen

Darf ein Sportschütze, der dem Rockerumfeld zugerechnet wird, eine Waffe besitzen? Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht nimmt sich für die Entscheidung Zeit, hört Mitschnitte von Telefongesprächen an und befragt den Mann.

Foto: Andreas Bischof

Wuppertal Ein Sportschütze aus Wuppertal prozessiert vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht für eine Waffenbesitzkarte. Der 48-Jährige bestätigte in der Verhandlung am Mittwoch private Kontakte zu Mitgliedern der Rockergruppe Ghost Gang. Er habe an Parties im Clubhaus teilgenommen, sei aber kein Mitglied oder Unterstützer.

In seinem Beruf als Fitnesstrainer habe er einige Mitglieder der Rocker kennengelernt. Der 48-Jährige hat das Land Nordrhein-Westfalen verklagt, um die nach dem Waffenrecht nötige Erlaubnis für ein Gewehr und einen Revolver zu bekommen. Die Polizei hatte das zuvor abgelehnt. Als Grund wurde die Nähe des Antragsstellers zu der Wuppertaler Rockergruppe genannt.

Damit bestünden Zweifel an der erforderlichen Zuverlässigkeit des Mannes (Az: 22 K 2135/15). Der 48-Jährige ist seit drei Jahren Mitglied in einem Schützenclub und schießt dort bislang mit geliehenen Waffen. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf verhandelte am Mittwoch mehrere Stunden lang. Gehört wurden die Polizei und der Kläger. Am Nachmittag wurden Telefonmitschnitte abgespielt. Das Urteil ließ auf sich warten. (dpa)