Schmitteborn-Schläger seit 15 Monaten auf freiem Fuß

Nächsten Montag muss sich ein 31 Jahre alter Alkoholiker wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Der Haftbefehl gegen den Mann ist längst außer Vollzug gesetzt.

Wupprtal. Der Fall brachte das Wohnquartier Schmitteborn in die Schlagzeilen und sorgt auch auf dem Rott für Aufregung: Im Januar des vergangenen Jahres starb in einem der berüchtigten Hochhäuser am Schmitteborn ein 37 Jahre alter Mann. Tatverdächtig ist ein 31-Jähriger, der seit 2001 in Wuppertal, zuletzt auf dem Rott lebte. Am Montag wird ihm vor dem Landgericht der Prozess gemacht. Der Vorwurf : Körperverletzung mit Todesfolge.

Laut Anklage war der 31-Jährige am 19.Januar 2007 gegen 22Uhr in der Wohnung des Opfers erschienen. Dort soll er den 37-Jährigen getreten und geschlagen haben. Durch die Prügel erlitt das Opfer innere Blutungen und starb. Eine Tat, die im Trinker-Milieu anzusiedeln ist. Das Opfer beispielsweise soll 3,53Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Auch der Angreifer war betrunken.

Ob so sehr, dass seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit eingeschränkt war, wird der Prozess zeigen. Der Angeklagte soll jedenfalls ein Teilgeständnis abgelegt haben. Angebliches Motiv: Weil das Opfer mit dem Bruder des Angeklagten regelmäßig Trinkgelage in einer Wohnung an der Eschenstraße auf dem Rott gefeiert haben soll, wollte er den Mann zur Rede stellen. Ein paar Ohrfeigen soll der Mann zugegeben haben - mehr nicht. Eine direkte Tötungsabsicht war ihm so nicht nachzuweisen.

Fakt ist: Einen Tag nach dem Leichenfund am Schmitteborn wurde der mutmaßliche Täter festgenommen, musste den Gang in die U-Haft antreten. Jetzt wurde bekannt: Anfang März 2007 wurde der Mann, der vor sieben Jahren mit einem Großteil seiner Familie aus Kasachstan ins Bergische Land kam, wieder aus der Haft entlassen - gegen diverse Auflagen. Seit mehr als einem Jahr meldet sich der Angeklagte zweimal in der Woche bei der Polizei. Auch eine Kaution über 5000 Euro wurde damals hinterlegt.

Nebeneffekt der "Wartezeit": Wegen der langen Verfahrensdauer dürfte dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung ein Straf-Rabat sicher sein.

Für den Prozess vor dem Landgericht sind bislang vier Verhandlungstage angesetzt.