Sedansberg: Hausbesitzer ärgern sich über Regulierungswut
Die geplante Erhaltungssatzung Sedansberg II sorgt für Aufregung. Doch die Stadt hält an ihren Planungen fest.
Sedansberg. Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Sedansberg II. Hinter diesem spröden Begriff verbirgt sich ein neuer Regelungskatalog, den die Verwaltung für die historisch gewachsene Bebauung rings um die Siedlungsstraße einführen will (siehe Grafik und Kasten rechts). Bei der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Barmen war dieses Regelwerk nun Thema — und es zeigte sich: Nicht bei allen Anwohnern stoßen die Pläne der Verwaltung auf Zustimmung.
Während der Sitzung wurde ein Schreiben des Wuppertaler Bau- und Sparvereins (WBS) vorgelegt — der ist mit 158 Wohnungen in 28 Häusern neben der GWG der größte Immobilienbesitzer im betroffenen Bereich. In dem Brief heißt es: „Durch Wohnungszusammenlegungen, Einbau von Heizungen, Bädern, neuen Fenstern und Wärmedämm-Maßnahmen hat die Genossenschaft versucht, den Wohnstandard zu verbessern und für unsere Mitglieder annehmbaren Wohnraum zu erhalten.“
Das ändere aber nichts daran, dass immer noch die meisten Wohnungen der mehr als 80 Jahre alten Häuser in ihrem Zuschnitt zu klein für heutige Standards seien und zudem keinen Balkon hätten — „ein Kriterium, das heutzutage vermietungsentscheidend ist“. Auch daher habe der Verein bereits über den Bestand ersetzende Neubauten nachgedacht. Doch mit der Satzung, so das WBS-Schreiben, „wäre die Genossenschaft in ihrem Handeln sehr eingeschränkt und müsste für jede Maßnahme einen Antrag stellen, zusätzliches Geld aufwenden und möglicherweise einen langen Klageweg beschreiten.“
Auch deshalb empfahl die BV dem Stadtrat auf Antrag von Harry Thomas (FDP), die Entscheidung über die Satzung zu verschieben, so dass die Verwaltung sich vorher mit den Hauseigentümern über etwaige Lockerungen der Satzung abstimmen könne. Marc Walter und Wolfgang Matthey, die von der Stadt in die BV entsandt worden waren, äußerten für die Debatte kein Verständnis: Die Satzung lasse genügend Spielraum, substanzielle Änderungen kämen nicht infrage.
Am 13. Februar befasst sich der Stadtrat mit dem Regelwerk.