Kleinkläranlagen bleiben die Ausnahme

Die Stadt bleibt dabei, dass die Bürger möglichst auf Sammelgruben umrüsten sollen.

Foto: Fries, Stefan (fr)

Cronenberg. Seine Kleinkläranlage hat Klaus Ditgens in den 80er Jahren gebaut und vor zehn Jahren auf ein biologisches Verfahren umgebaut. „Sie läuft gut. Die Zählerstände der Pumpe kontrolliere ich regelmäßig und alle drei Monate kommt eine Firma und überprüft die Werte.“

Die Zukunft dieser Anlagen ist jedoch ungewiss. Mit Verweis auf das Landeswassergesetz genehmigt die Stadt den Betrieb nur noch in Ausnahmefällen. Das bedeutet für einige Bürger, dass sie auf eine Sammelgrube umrüsten müssen, die ein Dienstleister der Stadtwerke einmal im Monat entleert (rollender Kanal).

„Die Stadt ist verpflichtet, das auf den Grundstücken im Stadtgebiet anfallende Abwasser zu beseitigen“, betonte Frank Martin vom Umweltressort vor der Bezirksvertretung Cronenberg. Ausnahmen seien nur dann möglich, wenn sich das Grundstück im Außenbereich befindet und die Entsorgung aus technischen Gründen nicht möglich oder der Aufwand unverhältnismäßig groß sei.

„Es gibt jedoch Fälle, wo neben der Kleinkläranlage eine Abwasseranlage liegt. Da können die Stadtwerke kaum argumentieren, dass sie dort mit dem Entsorgungsfahrzeug nicht hinkommen“, sagte Frank Martin. Die Stadt habe aber gerade in Cronenberg fünf Fälle genehmigt.

Im gesamten Stadtteil gibt es nach Informationen der Stadt derzeit 22 Kleinkläranlagen. Ihre Laufzeit betrage in der Regel 20 Jahre. „In Einzelfällen kann sie auch mal kürzer ausfallen, wenn wir in diesem Bereich einen Kanalbau planen“, sagt Sprecherin Ulrike Schmidt-Keßler. Es sei davon auszugehen, dass sich eine solche Anlage nach zehn bis 15 Jahren amortisiert habe.

„Für die Betroffenen gibt es keine Planungssicherheit. Erst werden sie gewissermaßen zu einer Kleinkläranlage genötigt und dann müssen sie einige Jahre später eine Sammelgrube bauen. Das ist unfair“, wetterte der stellvertretende Bezirksbürgermeister Michael-Georg von Wenczowsky (CDU). Er forderte die Stadtverwaltung auf, ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen. „In Solingen ist der Umgang mit diesem Thema weit weniger restriktiv als in Wuppertal.“

Dort sei die Verwaltung ebenso an das Landesgesetz gebunden, betonte Frank Martin. Ob ein Grundstück außerhalb gebauter Ortsteile liege, regle die Bauordnung. Und nur wenn eine Grube sich nicht alle 30 Tage entleeren ließe, sei eine Kleinklärung zulässig. Mehr Ermessensspielraum gebe es nicht. Die Kosten für die Entleerung der Grube oder den Abtransport beschrieb Frank Martin als gleichwertig.

„Wir nehmen das mit großem Missfallen zur Kenntnis“, betonte Bezirksbürgermeisterin Ursula Abé zum Abschluss der Diskussion. Klaus Ditgens hofft , seine Anlage behalten zu können. „Umrüsten wäre sehr aufwändig, denn die Grube ist kaum zugänglich.“ Derzeit muss er seinen Schlamm nur einmal im Jahr abfahren.