Lebenshilfe: Neuer Prozess und „neue“ Anklage gegen Ex-Chef

Neue Vorwürfe seit einem Jahr beim Amtsgericht anhängig.

Cronenberg. Der Begriff "neu" ist im Fall des ehemaligen langjährigen Geschäftsführers des Wuppertaler Behindertenvereins Lebenshilfe in Cronenberg, Erwin Borkenhagen, relativ. Wie berichtet, beginnt am Donnerstag am Landgericht der Berufungsprozess gegen den 58-Jährigen.

Der war erstinstanzlich zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Laut Amtsgericht hat sich Borkenhagen zu Lasten der Lebenshilfe unter anderem der Untreue schuldig gemacht. Er streitet das ab. Verteidiger Hans-Lothar Kuth hat bereits harte Bandagen fürs neue Verfahren angekündigt.

Neu ist auch, dass die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage gegen den Ex-Chef erhoben hat. In dem Papier geht es erneut um Untreue (acht Fälle) und Betrug (fünf Fälle) jeweils zum Nachteil der Lebenshilfe. Von 2000 bis 2004 soll laut Anklage ein Schaden von weit mehr als 40.000 Euro entstanden sein. Fingierte Rechnungen werden Borkenhagen zur Last gelegt. Außerdem soll er widerrechtlich für schwerbehinderte Mitarbeiter Zuschüsse vom Land beantragt haben.

Noch ist über die Zulassung dieser neuen Anklage nicht entschieden. Das umfangreiche Papier liegt allerdings schon seit November 2006 dem Amtsgericht vor. Von dort hieß es gestern, diverse Engpässe hätten zu den Verzögerungen geführt. In Kürze gebe es eine Entscheidung. Borkenhagen-Verteidiger Kuth schäumt: "Das darf doch alles nicht wahr sein. Ich kenne die Anklage überhaupt nicht."

Fakt ist: Sollten auch diese neuen Vorwürfe gegen Borkenhagen in einen Prozess münden, müsste aus dem Urteil des heute beginnenden Berufungsprozesses und einem weiteren Prozess ein Gesamturteil gebildet werden - irgendwann einmal.

Rechtskraft gibt es bislang nur in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Ex-Chef und der Lebenshilfe. Ergebnis: Die Kündigung von Borkenhagen ist rechtskräftig. Unter anderem musste der 58-Jährige mehr als 20.000 Euro an den Verein zurückzahlen, auf dessen Chefsessel er unbedingt zurückkehren wollte. Laut Lebenshilfe ist eine Rückkehr Borkenhagens aber völlig ausgeschlossen.

Für den am Donnerstag beginnenden Prozess sind bislang elf Verhandlungstage angesetzt.