Prozess um Skinhead: Urteil ist rechtskräftig
Steinbeck. Im sogenannten "Skinhead-Prozess" hat das Landgericht im Januar einen 27-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und unter Einbeziehung einer weiteren Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Zusammen mit einem 34-Jährigen - beide rechnet die Staatsanwaltschaft der rechten Szene zu - soll er im November 2008 am Bahnhof Steinbeck einen 20-Jährigen mit voller Wucht von hinten auf den Boden gestoßen haben, so dass dieser schwere Kopfverletzungen erlitt. An ihn muss der 27-Jährige laut Urteil eine Entschädigung von 4200 Euro zahlen. Die Revision der Verteidigung hat der BGH verworfen - das Urteil ist rechtskräftig. Der 34-Jährige wurde zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe bereits rechtskräftig verurteilt. nib