Das Landgericht Mönchengladbach teilte am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe nach einer Revision mit. Der Mann war im vergangenen Dezember zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Demnach hatte der bei der Verurteilung 30-jährige Täter das Opfer bei einem Streit um verschüttetes Bier geschubst und getreten. Es war bei der Auseinandersetzung auf dem Stadiongelände mit dem Kopf ungebremst auf dem Pflaster aufgeschlagen und lag anschließend mit Hirnblutung und Hirnödem im Krankenhaus. dpa