NRW Urteil gegen Islamist Sven Lau ist rechtskräftig
Karlsruhe/Düsseldorf. Das Urteil gegen den als Terrorhelfer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilten Salafistenprediger Sven Lau ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision als unbegründet zurück, teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit.
Der Beschluss sei schon am 4. April ergangen.
Lau war Ende Juli vergangenen Jahres vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden. Er habe die islamistische Miliz Jamwa unterstützt und dabei etwa in Syrien Islamisten als Kämpfer für den Dschihad vermittelt, befanden die Richter damals.
Lau gehört zusammen mit Pierre Vogel zu den bekanntesten Vertretern des radikalen Islam in Deutschland. Er hatte unter anderem auch mit der „Scharia-Polizei“, die 2014 durch Wuppertal zog, bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt. dpa