Laut Wolf-Tilman Baumert, dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal, sei das strafrechtliche Verfahren wegen Baugefährdung gegen den Eigentürmer des einsturzgefährdeten Hauses an der Nordstraße eingestellt worden.
Bei historischen Gebäuden wie diesem bestehe immer ein Restrisiko, weil keine Pläne existieren. Der Eigentümer konnte von möglichen Risiken nichts wissen und hat demnach bei den Sanierungsarbeiten gegen keine Regeln für handwerkliche Arbeiten verstoßen.
Auch dem Vorbesitzer der Immobilie kann man nichts vorwerfen.
Dies betrifft den Bereich des Strafrechts und der Staatsanwaltschaft. Zivilrechtlich haben die betroffenen Mieter aber nun trotzdem die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen.
So sei etwa eine Mietminderung bei Wohnungsmängeln denkbar, erklärt Baumert. Der Eigentümer steht nämlich als Vermieter vertraglich in der Pflicht, eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen. Insofern wären zivilrechtliche Schritte der Mieter gegen den Eigentümer eine mögliche Option.
Die fünf Bewohner des betroffenen Mehrfamilienhauses in der Nordstadt mussten ihr Zuhause am 7. Mai aus Sicherheitsgründen verlassen, als sich der Boden einer Wohnung nach unten durchbog. Die Gutachter der Stadt stuften das Gebäude anschließend als „akut einsturzgefährdet“ ein.