Wie gefährlich ist der Spielplatz?

Alfred Sonntag kritisiert scharfen Sandkastenrand — der TÜV nicht.

Foto: Andreas Fischer

Scharpenacken. Alfred Sonntag hat sich erschreckt. Er hat seine Enkel besucht, die seit einiger Zeit im Neubaugebiet „Schöner Wohnen auf dem Scharpenacken“ leben. Und dort gibt es jetzt seit einem Jahr eine neuen Spielplatz an der Ursula-von-Reibnitz-Straße mit allerlei modernen Spielgeräten. Alfred Sonntag findet das auch alles schön. Wenn da nicht der Sandkasten wäre.

Die Einfassung besteht aus Steinen, sie bilden quasi einen Bordstein. „Stellen Sie sich mal vor, dass da jemand drauf fällt“, sagt Sonntag. Bevor er die Gefahrenstelle an die große Glocke hing, fragte er erst bei der Stadt an. Die schickte ihren Spielplatzsachverständigen los, der bekannte: „Alles in Ordnung laut DIN EN 1167.“ Die Norm definiert Spielplätze und auch ihre Sicherheitsbestimmungen.

Entscheidend ist immer die Fallhöhe, wie ein Sprecher vom TÜV Rheinland erläutert. Wenn ein Kind auf ein Spielgerät klettert und stürzt, muss der Boden aus einem anderen Material bestehen, als wenn es beim Toben im ebenerdigen Sandkasten stürzt.

Der TÜV Rheinland bestätigt die Ansicht der Stadt. „Das ist nichts Außergewöhnliches“, sagt Sprecher Ralf Diekmann, nachdem er ein Bild der Kante gesehen hat. Die Einfassung böte das gleiche Gefahrenpotenzial wie jeder Steinplatz. „Wir müssten sonst jede Fläche der Stadt aus Teer und Asphalt mit Rindenmulch bedecken.“

Die Sicherheit auf Spielplätzen wird laut TÜV nach dem Motto „Kinder sollen Gefahren erkennen“ gestaltet. Sprich: Ein Kind soll in der Lage sein, diese Kante zu sehen und dann den Fuß auch beim Toben drüberheben können. Anders sähe es aus, wenn Gefahrenquellen versteckt sind und eine Stolperkante unvermittelt auftaucht.