Abwassergebühren Steuerzahlerbund: Auf Wuppertal wird eine große Widerspruchswelle zurollen

Wuppertal · Es ist eine kleine Zahl, die große Auswirkungen auf ganz Wuppertal haben könnte. In seiner letzten Sitzung des Jahres beschloss der Stadtrat am Dienstag auch die Änderung der Satzung für die Abwassergebühren.

Die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Abwasserkanäle gibt die Stadt in Wuppertal als Gebühren auch an die Verbraucher weiter.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Teil dieser Gebühren ist, die Verzinsung des Anlagekapitals, in diesem Fall das Kanalsystem und die technische Infrastruktur der Stadt. Ein Punkt, den der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert und jetzt vor einer Welle von Widersprüchen warnt: „Hier werden die Bürger über den Tisch gezogen.“ Denn nach Ansicht der Experten könnten Verbraucher in Wuppertal in Zukunft vielleicht bis zu 30 Cent weniger pro Kubikmeter Abwasser zahlen.

Mit dem Ratsbeschluss sinkt der Zinssatz zwar im Jahr 2022 von 5,92 auf 5,742 Prozent, inklusive eines Sicherheitszuschlags von 0,5 Prozent. Doch: „Dieser Zinssatz ist überhöht, fast schon utopisch“, bemängelt Rik Steinheuer, der NRW-Vorsitzende des BdSt. Seine Kritik fasste er zunächst in einem Schreiben an Oberbürgermeister Uwe Schneidewind zusammen. Darin verwies Steinheuer auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das bereits vor drei Jahren geurteilt hatte, dass ein Sicherheitszuschlag in dieser Höhe im Angesicht der Kreditzins­entwicklung der letzten Jahre nicht mehr als sachgerecht angesehen wird.

„Tatsache ist, dass bei der Berechnung dieser Zinsen der Durchschnittszinssatz der letzten 50 Jahre zu Grunde gelegt wird. Doch aktuell befinden wir uns seit sehr langer Zeit in einer Nullzinsphase“, erklärt der BdSt-Vorsitzende. Dementsprechend müsste der Zinsverlust bei der Berechnung der neuen Abwassergebühren auch an die Verbraucher weitergegeben werden. Aufseiten der Stadt sieht Kämmerer Johannes Slawig das anders: „Wir bewegen uns bei der Festsetzung der Zinssätze in dem rechtlichen Rahmen, den das Oberverwaltungsgericht im Jahr 1994 so festgesetzt hat. Das ist für uns maßgebend und daran orientieren wir uns.“ Änderungen der Satzung seien daher nicht nötig. Eine Meinung, die eine deutliche Mehrheit der Ratsleute am Nachmittag teilte und den Plan mit nur drei Gegenstimmen verabschiedete.

2022 kosten Wuppertals Kanäle die Stadt über 112 Millionen Euro

Allerdings hatte Rik Steinheuer vor genau diesem Schritt große Bedenken. Für 2022 rechnet er nämlich für NRW mit einem Gerichtsurteil, das die bisherigen Zinssätze seiner Ansicht als überhöht einstufen wird. Damit seien Widersprüchen und Klagen gegen die Gebührenbescheide Tür und Tor geöffnet. Laut dem BdSt-Vorsitzenden wäre das für die Verwaltung, aber mit einem einfachen Kniff zu verhindern gewesen. „Die Stadt Wuppertal hätte schon jetzt mit dem Ratsbeschluss öffentlich zusagen können, dass es für das Jahr 2022 keiner Widerspruchsverfahren, die zunächst in keinem Fall von der Zahlungspflicht entbinden, bedarf, weil das Urteil rückwirkend berücksichtigt wird“, so Steinheuer. „Dann könnten sich die Bürger den Widerspruch sparen und bei einer neuen Rechtsprechung 2023 mit einer Rückzahlung planen. Für die Stadt würde das am Ende deutlich weniger Bürokratie bedeuten.“

Einem großen Einspruchsszenario steht der Kämmerer aber gelassen gegenüber: „Natürlich sehen wir auch bei der neuen Satzung viele Widersprüche auf uns zukommen, aber das sind wir gewohnt. In der Regel weisen wir diese dann ab und ermöglichen so Klage. Aufgrund der vom OVG geschaffenen, geltenden Rechtslage sind diese Verfahren letztlich in den wesentlichen Punkten aber immer zu Gunsten der Stadt entschieden worden.“

Für das Jahr 2022 rechnet die Stadt mit Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 112,2 Millionen Euro. Die kalkulierten Zinsen, die dabei auch in die zu zahlenden Abwasserkosten für jeden Wuppertaler Haushalt einfließen, belaufen sich dabei auf mehr als 10,8 Millionen Euro.

Weil die zu deckenden Kosten beim Schmutzwasser aber insgesamt um 415.000 Euro sinken, verringert sich die Gebühr pro Kubikmeter von 2,96 Euro auf 2,95 Euro. Sollten die Gerichte die Zinsen aber als zu hoch ansehen, so wie es der BdSt erwartet, dann rechnen die Experten damit, dass bei den Abwassergebühren ein Senkungspotenzial von über zehn Prozent möglich ist.