ASS-Affäre Strafbefehl gegen Paschalis erlassen

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat ihre Ermittlungen zur ASS-Affäre 2019 eingestellt – dagegen legte Paschalis Beschwerde ein. Kämmerer Johannes Slawig erwirkte eine Unterlassungserklärung und zeigte zudem Paschalis wegen Verleumdung an.

OB-Kandidat Panagiotis Paschalis. 

Foto: Fischer, Andreas H503840

Das Amtsgericht Wuppertal hat gegen den unabhängigen Oberbürgermeisterkandidaten Panagiotis Paschalis Strafbefehl über eine Geldstrafe von 4000 Euro wegen übler Nachrede erlassen.

Paschalis hatte 2018 Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Andreas Mucke, Stadtdirektor Johannes Slawig, zahlreiche Politiker und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes gestellt, weil er die Abmachung zwischen Stadt und der Leasing-Firma ASS sowie den Umgang der Stadt damit zweifelhaft fand. Laut Strafbefehl warf er dem Oberbürgermeister, dem Stadtdirektor und politischen Spitzen der Stadt eine so genannte Unrechtsvereinbarung vor, obwohl er wusste, dass das nicht zutrifft. Mit der Firma war 2004 vereinbart worden, dass sie Autos in Wuppertal gegen eine reduzierte Gebühr anmeldet, dafür Wuppertal-Aufkleber an den Autos platziert. Die Aufkleber wurden jedoch in den letzten Jahren nicht verschickt, das Geschäft 2016 beendet.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat ihre Ermittlungen 2019 eingestellt – dagegen legte Paschalis Beschwerde ein. Slawig erwirkte eine Unterlassungserklärung und zeigte zudem Paschalis wegen Verleumdung an. Die Güteverhandlung erbrachte keine Einigung.

Gegen den Strafbefehl hat Paschalis nach eigenen Angaben jetzt Einspruch eingelegt und erwartet nun eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wuppertal. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.