Strafe für Zuhälter: Anderthalb Jahre und 150 Arbeitsstunden
Wuppertal. Weil er eine junge Frau zur Prostitution überredet und ihr anschließend große Teile ihrer Einnahmen vorenthalten haben soll, hat das Amtsgericht am Montag einen 24-jährigen Wuppertaler zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt.
Auflage: Der Angeklagte hat 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten.
Der 24-Jährige hatte vor Gericht gestanden, die 25-jährige Frau im Januar dieses Jahres angesprochen und ihr den Job angeboten zu haben. Hintergrund:
Die Frau hatte Schulden und ließ sich angeblich überreden, dadurch ihre finanzielle Situation verbessern zu können. Mit ein paar Utensilien ausgestattet soll der Angeklagte die Frau dann in ein Bordell nach Lohmar gefahren haben. Laut Anklage hat die 25-Jährige dort am 16. Januar innerhalb von neun Stunden 520 Euro verdient. Doch die Prostituierte sah davon gerade mal 20 Euro - den Rest steckte sich der Angeklagte - seine Akte weist neun Eintragungen, vornehmlich wegen Eigentums- und Gewaltdelikten auf - selbst ein.
Immer wieder soll der Zuhälter die Frau in den darauf folgenden Wochen in verschiedene Clubs gefahren haben. Ihre Einnahmen habe er sich dann an wechselnden Orten von ihr abgeholt. Als es der 25-Jährigen zunehmend schlechter ging und sie mit der Prostitution aufhören wollte, soll der Angeklagte wöchentlich 1000 Euro von ihr verlangt haben. Insgesamt habe er durch die Frau so mehr als 14.000 Euro verdient.
Warum die 25-Jährige sich dies drei Monate lang gefallen ließ, konnte vor Gericht nicht geklärt werden - durch das Geständnis des Angeklagten blieb ihr eine Aussage erspart. Sie hat nun drei Monate Zeit, sich ein zivilrechtliches Urteil zu besorgen, um so an die von der Polizei im Mai beim Angeklagten sichergestellten 1000 Euro zu kommen und eventuell auch weiteren Schadensersatz zu fordern.
Das Urteil ist rechtskräftig.