28-jährige Frau nach Hunde-Raub verurteilt

Die Angeklagte muss für mehr als ein Jahr ins Gefängnis.

Wegen des Raubs eines Kurzhaar-Chihuahuas muss eine 28-jährige Frau für mehr als ein Jahr ins Gefängnis. Sie hatte bei einem Streit mit ihrer Ex-Lebensgefährtin im April 2017 den gemeinsam angeschafften Hund „Ginger“ aus dem halbgeöffneten Autofenster gezogen und war mit ihm geflohen. Im September 2017 hatte das Amtsgericht die mehrfach vorbestrafte Frau wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte die Angeklagte Berufung eingelegt. Am Mittwoch sollte der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt werden.

Die Verhandlung dauerte allerdings nicht länger als anderthalb Minuten. Der Grund: Die Angeklagte blieb der Verhandlung fern. Ihr Verteidiger erklärte, dass er am Morgen mit ihr telefoniert habe und dass sie sich im Ausland befinde. Sie lasse ausrichten, dass sie die Berufung zurücknimmt. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass sie zusätzlich zu den sieben Monaten weitere Monate in Haft verbringen muss: Die 28-Jährige stand zur Tatzeit unter Bewährung und muss nun ihre Reststrafe absitzen.

Das Frauenpaar hatte sich einst den Hund namen „Ginger“ angeschafft. Nach der Trennung blieb er bei der Ex-Freundin der Angeklagten. Im April 2017 begegneten sich die beiden in Wichlinghausen. Dabei saß die Zeugin in ihrem geparkten Auto und hatte „Ginger“ auf dem Schoß. Im Gespräch streichelte die 28-Jährige den Hund durch das halbgeöffnete Autofenster.

Als der neue Lebensgefährte der Zeugin hinzukam, kam es zum Streit, die Angeklagte riss den Hund aus dem Fenster. Nach der Tat sollen die Angeklagte und ihre Ex-Freundin eine Umgangsvereinbarung getroffen haben. „Ginger“ sollte demnach abwechselnd bei der Zeugin sowie der Angeklagten leben. Nun muss der Hund jedoch für längere Zeit auf ein Frauchen verzichten.