Streamen fast ohne Grenzen: Kein Geoblocking ab 1. April

Nutzer können EU-weit Internet-Inhalte ohne Einschränkung abrufen.

Filme, Sport, Musik, eBooks oder Videospiele — wer sich während eines Aufenthalts in einem anderen EU-Land mittels Online-Abo die Zeit vertreiben möchte, kann den kostenpflichtigen Service künftig ohne weitere Zusatzkosten im jeweiligen Land nutzen.

Verbrauchertipp

Ab 1. April fallen für kostenpflichtige Streaming-Dienste die Ländersperren — das sogenannte Geoblocking — weg. „Die Nutzung von bereits bezahlten Diensten ist allerdings auf einen vorübergehenden Aufenthalt begrenzt. Für den Wegfall der Ländergrenze müssen Streaming-Anbieter außerdem zuvor das Wohnsitzland des Nutzers überprüfen“, so Michelle Schüler-Holdstein von der Verbraucherzentrale in Wuppertal. „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar!“ — diesen Hinweis mussten Online-Kunden bisher häufig akzeptieren, wenn sie Serien, Filme oder Fußballübertragungen, für die sie bei Streaming-Anbietern wie Netflix, Sky Go, Amazon Prime oder Maxdome regelmäßig bezahlen, auch auf Reisen sehen wollten. Streamen von Filmen, Serien, Musik oder Unterhaltungsprogrammen war lediglich in dem Land möglich, in dem Kunden einen Vertrag über die Bereitstellung von solchen Online-Angeboten als Abo abgeschlossen hatten.

Die bereits im Mai letzten Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedete sogenannte Portabilitätsverordnung ebnet nun ab 1. April den Weg für grenzenloses Streamen von Inhalten innerhalb der EU: Zwar ändert sich hierbei nicht das Urheberrecht. Doch nun gilt für kostenpflichtige Abos von Streaming- Diensten, dass bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland die Datenübertragung als Nutzung im Wohnsitzland gilt. Das heißt, Musik, Serien, Filme oder Live-Übertragungen müssen im Netz so angeboten werden, wie sie für Abonnenten auch an ihrem Wohnsitz verfügbar wären. Die neuen Regeln gelten ausdrücklich nur für einen vorübergehenden Aufenthalt in der Europäischen Union.

Um feststellen zu können, wo sich Nutzer aufhalten und wo sie tatsächlich zu Hause sind, können Anbieter von Online-Diensten bei Vertragsschluss oder Vertragsverlängerung Kundendaten wie Wohnsitz, Kreditkartennummern oder IP-Adressen dafür nutzen. Generell sind zwei Möglichkeiten erlaubt, um den Wohnsitzmitgliedstaat des Abonnenten zu prüfen. Hierzu können Anbieter auch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes verlangen. Wer bei dieser Prozedur nicht mehr als nötig von sich preisgeben möchte, sollte personenbezogene Daten schwärzen, die zu Prüfzwecken nicht erforderlich sind.

Streaming-Anbieter dürfen für die Dienste-Nutzung im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren erheben. Achtung: Wenn Nutzer Angebote über ausländische Mobilfunknetze im EU-Ausland streamen, können allerdings Zusatzkosten für die Datenübertragung entstehen.

Verbraucherzentrale Wuppertal, Schloßbleiche 20, Telefon 693758-01, wuppertal@verbraucherzentrale.de

verbraucherzentrale.de