Versammlungsrecht Streit um Anmeldung einer Demo in Wuppertal

Wuppertal · Ein Bündnis beschwert sich, dass die Wuppertaler Polizei dem Anmelder einer Demo nicht erlaubt, Versammlungsleiter zu sein.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Im November 2021 ist ein 25-Jähriger in Gewahrsam der Wuppertaler Polizei gestorben, die Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen die Beamten ab. In diesem Zusammenhang ruft das „Forum gegen Polizeigewalt und Repression“ zu einer Demonstration am 29. Januar auf.

Jetzt beschwert sich das Bündnis im Internet, dass die Polizei erstmals das neue Versammlungsgesetz anwende und den Anmelder der Demonstration ablehne. „Wir haben ihn nicht abgelehnt, das dürfen wir auch gar nicht. Jeder kann eine Demonstration anmelden, das liegt gar nicht in unserem Ermessen“, sagt Stefan Weiand, Sprecher der Wuppertaler Polizei. Das Versammlungsrecht sei ein sehr hohes Gut, das im Grundgesetz geschützt ist.

Die Behörde sei aber verpflichtet, für Sicherheit zu sorgen und die Versammlung zu schützen. Deshalb sei es wichtig, dass es einen Versammlungsleiter gebe, der Ansprechpartner für die Polizei ist. „Versammlungsleiter können wir unter Umständen als nicht vertrauenswürdig einstufen“, sagt Weiand. Das habe auch nichts mit dem neuen Versammlungsgesetz zu tun. Details zu einzelnen Personen darf die Polizei nicht nennen. Das „Forum“ schreibt, dass es um frühere Straftaten im Kontext mit Versammlungen gehe, die aber nicht rechtskräftig verurteilt worden seien.

Laut Stefan Weiand könne problemlos eine andere Person als Versammlungsleiter benannt werden, außerdem könne jeder, der mit einer solchen Entscheidung nicht einverstanden ist, rechtliche Schritte einleiten. Das „Forum“ schreibt, dass sich eine Klage im Eilverfahren auf dem Weg befinde.

(pal)