Verbrauchertipp der Woche Sturmschäden schnell melden

Welche Versicherung übernimmt welchen Schaden?

Wuppertal. Kommt es zu Sturmschäden, so sind sie ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden. „Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was einen Schaden verursachen und die Feststellung erschweren könnte — sonst wird in vielen Fällen der Versicherungsschutz teilweise oder komplett riskiert“, warnt Marlene Pfeiffer von der Verbraucherzentrale in Wuppertal. Eine Police reicht nicht: Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist’s nach den Bedingungen der Versicherer ab Windstärke acht.

Foto: Stefan Fries

Gebäude- und Hausratversicherung: Einen dreifachen Schutz gegen Sturm/Hagel, Feuer und Leitungswasser bietet die Gebäudeversicherung: Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Blitzschlag und Überflutung: Ist der Blitz direkt in ein Haus eingeschlagen, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf. Sind durch das Unwetter Keller überflutet und Wände und Inventar beschädigt worden, dann hilft allein die so genannte Elementarschaden-Versicherung.

Autoschäden: Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht. Versichert ist allerdings in der Regel nur der Wert, den das Fahrtzeug zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat (Zeitwert). Umgestürzte Bäume: Fährt ein Auto auf einen umgestürzten Baum, haftet nur die Vollkasko-, aber nicht die Teilkaskoversicherung für den Schaden. Hat ein nachweislich morscher Baum beim Umsturz einen Schaden angerichtet, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung gegebenenfalls dafür aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt“, und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.

Weitere Informationen zu Entschädigungsleistungen bei Unwettern gibt‘s im Internet: