Gefahrenabwehr Teil der Schönebecker Straße in Wuppertal-Barmen bleibt weiter gesperrt: Was bekannt ist

Update | Wuppertal · Der Wind wehte Dachpfannen von einem leer stehenden Gebäude. Die Sperrung der Schönebecker Straße muss laut aktuellen Erkenntnissen der Stadt weiter aufrecht erhalten bleiben.

Das baufällige Haus wurde abgesichert.

Das baufällige Haus wurde abgesichert.

Foto: Matthi Rosenkranz

Gefahrenabwehr an der Schönebecker Straße: Am Montagabend musste sie im Bereich zwischen Sander- und Esmarchstraße gesperrt werden. Laut Stadt sollen Dachpfannen von einem leer stehenden Gebäude auf geparkte Fahrzeuge heruntergestürzt sein. Die Untersuchungen zum baulichen Zustand der Immobilie (Hausnummern 55, 55a und 57) laufen demnach auf Hochtouren. Eine akute Einsturzgefahr sei weiterhin nicht auszuschließen, so die Stadt.

Großräumige Umleitung über die Hauptstraßen

Im Laufe des heutigen Dienstags, 6. Februar, wird die Vertragsfirma der Stadt eine großräumige Umleitung ausschildern. Diese führt den Verkehr talwärts ab Carnaper Straße/Schützenstraße über den Steinweg auf die B7 und weiter über den Loh; bergwärts wird der Verkehr in großem Bogen über die Rudolfstraße, Schwesternstraße, Uellendahler Straße zur Hatzfelder Straße geleitet.

Die Verwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer, die kein direktes Ziel im betroffenen Bereich haben, den Umleitungen über die Hauptstraßen zu folgen und nicht den Weg durch die benachbarten Wohngebiete zu suchen, da hier der Verkehr nicht abgewickelt werden kann und insbesondere die Zufahrten zum Helios-Klinikum jederzeit gewährleistet sein müssen. Die Buslinien über die Schönebecker Straße sind umgeleitet. Auch für Fußgänger wird eine Umgehung eingerichtet.

Am Mittwoch Entscheidung über das weitere Vorgehen

Am Mittwoch, 7. Februar, werden die Fachleute über das weitere Vorgehen entscheiden. Dazu werden die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen, aber auch Recherchen in den Akten herangezogen.

Bei einer akuten Einsturzgefahr im öffentlichen Raum kann die Stadt in einem sofortigen Vollzug Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am Gebäude ergreifen.

(Red)