Justiz Tierquälerei in Wuppertal: Acht Monate Haft
Wuppertal · Zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung wurde gestern vor dem Amtsgericht Wuppertal ein 44-Jähriger wegen Tierquälerei verurteilt.
Der Angeklagte soll in seiner völlig verwahrlosten Wohnung eine etwa zehn Jahre alte Hündin sowie einen fünf Jahre alten Rüden der Rasse Staffordshire-Terrier-American-Bulldog-Mix gehalten haben.
Im Mai vergangenen Jahres wurde die Wohnung des Angeklagten zwangsweise geöffnet. Dabei seien die Tiere in einem desolaten Zustand vorgefunden worden. Den Hunden habe kein Wasser und nur ein kleiner Rest Hundefutter zur Verfügung gestanden. Sie seien stark abgemagert und in einem äußerst schlechten Pflege- und Gesundheitszustand aufgefunden worden. Der zugezogene Tierarzt habe eine palliative Behandlung beziehungsweise Euthanasie empfohlen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tiere durch die nicht artgerechte Haltung über Monate erheblich gelitten haben.
Gegen den Mann lag bereits ein Urteil von fünf Monaten wegen Betrugs vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.