Das Strafmaß: für den Vater zwei Jahre Haft auf Bewährung, für den jüngeren Sohn ein Jahr und sechs Monate Haft — ebenfalls auf Bewährung. Der älteste Sohn muss eine Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro (80 Tagessätze je 40 Euro) bezahlen. Die Vorwürfe des Gerichts lauten unter anderem gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Geiselnahme plädiert, was deutlich höhere Haftstrafen nach sich gezogen hätte.
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