Tödlichen Brand gelegt: Urteil ist rechtskräftig

Der BGH hat Richterspruch gegen Ex-Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr bestätigt.

Wuppertal. Anfang Februar dieses Jahres hat das Landgericht einen 25 Jahre alten Wuppertaler wegen schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Tötung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Richterspruch bestätigt. Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil der 25-Jährige laut Urteil den Tod seines Vaters (46) verschuldet hat.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann — zur Tatzeit war er Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Cronenberg — am Abend des Vatertages 2010 im Keller des Mehrfamilienhauses, in dem seine Frau, die Eltern und ein Bruder wohnten, Feuer gelegt hat. Der Vater des 25-Jährigen war in das verrauchte Haus gelaufen, weil er dort noch einen seiner Söhne vermutete. Dabei erlitt er eine Rauchgasvergiftung, an deren Folgen er Tage später starb.

Ungeklärt blieb im Wuppertaler Prozess die Motivlage für die Brandlegung. Der Angeklagte soll häufig Streit mit seiner Frau gehabt haben. Im väterlichen Betrieb war er wegen Unzuverlässigkeit entlassen worden. Im Prozess hatte er dazu geschwiegen, in seinem letzten Wort die Tat bestritten. Absicht unterstellte das Landgericht dem Angeklagten jedenfalls nicht. Der ungewollte Tod des Vaters wird im Urteil entsprechend als Strafmilderungsgrund bewertet. Bei Bekanntwerden der Vorwürfe hatte die Wuppertaler Feuerwehr den 25-Jährigen ausgeschlossen.