Tödlicher Unfall: Fahrerin hatte keinen Führerschein
Beyenburger Straße: Ermittlungen nach tödlicher Kollision.
Wuppertal. Nach dem tödlichen Verkehrsunfall am 3. Mai auf der Beyenburger Straße ermittelt die Staatsanwaltschaft Wuppertal. Wie dort am Freitagnachmittag bestätigt wurde, besaß die 44 Jahre alte Autofahrerin — ihr Ford Focus hat auf der Straße zwei 15 Jahre alte Schüler erfasst — zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Führerschein.
Wie berichtet, wurden die beiden Schüler des Carl-Duisberg-Gymnasiums — sie waren mit ihrer Klasse auf einem Schulausflug unterwegs — bei der Kollision lebensgefährlich verletzt.
Während das Leben der Gymnasiastin im Krankenhaus gerettet werden konnte, erlag ihr Mitschüler kurz nach dem Unfall seinen schweren Verletzungen. Die Ermittlungen zum Unfallhergang erwiesen sich in den Tagen danach als äußerst schwierig: Sowohl die Autofahrerin als auch Zeugen am Straßenrand standen unter Schock, wurden zunächst seelsorgerisch betreut und konnten zum Teil erst später zum Unfallhergang befragt werden.
Jetzt liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft, wo im Rahmen der Ermittlungen die Polizeiakten ausgewertet werden. Und die bergen offenbar Brisantes. Dem Vernehmen nach war die 44-Jährige am Morgen des Unfalls auf dem Weg zur Arbeit bei einem Pflegedienst. Dass sie, auf das Auto angewiesen, dabei nicht im Besitz eines Führerscheins war, wirkt sich nicht nur auf die Schadensregulierung aus. Es stellt sich auch die Frage, inwieweit es einen Zusammenhang zum Unfallgeschehen gibt: Wie berichtet, soll die 44-Jährige die Kollision, bei der die Windschutzscheibe des Autos beschädigt wurde, zunächst nicht realisiert und noch versucht haben, an einer nahe gelegenen Bushaltestelle zu wenden.
Wie es bei der Staatsanwaltschaft auf WZ-Nachfrage heißt, zeigen die Ermittlungsakten allerdings auch, dass die beiden Schüler völlig unvermittelt auf die Straße gelaufen sind — und dass die 44-Jährige auf der Tempo-70-Strecke keine Chance hatte, den Unfall abzuwenden.
Sollte sich diese Konstellation bestätigen, läuft alles auf eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinaus — und nicht auf eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung. An den tragischen Umständen ändert das nichts.