Toter Schüler: Gericht verurteilt Fahrerin (45)
Laut Begründung war der tödliche Unfall auf der Beyenburger Straße vermeidbar.
Wuppertal. Neue Entscheidung zum Unfalltod eines Schülers (15) des Carl-Duisberg-Gymnasiums (CDG) auf der Beyenburger Straße: Das Landgericht hat gestern eine Wuppertalerin (45) wegen fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Laut Gericht wäre der tödliche Unfall während eines Klassenausflugs am 3. Mai 2012 vermeidbar gewesen, wenn die Frau gehupt hätte.
Die Kammer bezog sich auf einen Sachverständigen: Der geht davon aus, dass am Unfalltag erst eine Mitschülerin des späteren Todesopfers auf die Straße getreten sei. Weil das völlig unvermittelt geschehen sei, habe die Ford-Fahrerin keine Chance gehabt, zu bremsen. Allerdings seien ihr Sekunden geblieben, um die Hupe zu betätigen. Das hätte laut Urteil den nachfolgenden Jungen erschreckt und gestoppt, den tödlichen Zusammenstoß hätte es nicht gegeben. Im Fall des Mädchens — es überlebte schwer verletzt — sah das Landgericht von einer Verurteilung ab. Die Staatsanwaltschaft hat gestern dafür plädiert, in beiden Fällen die Berufung der Eltern der Opfer gegen das Urteil des Amtsgerichts von August 2013 zu verwerfen.
Damals war die Frau zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden — wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Unfall hätte auch passieren können, wenn die Frau einen Führerschein gehabt hätte, Fahrlässigkeit sei nicht feststellbar, hieß es damals.
Verteidiger Claus Peter Schmidt hat gestern Nachmittag angekündigt, Revision gegen die Verurteilung seiner Mandantin einzulegen. Zuständig wäre dann das Oberlandesgericht in Düsseldorf.