Toter Schüler: Bewährung für Frau (45) ohne Fahrerlaubnis
Tödlicher Unfall auf der Beyenburger Straße: Auch das Amtsgericht betont, dass der angeklagten Frau nicht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemacht werden kann. Das Urteil: Sechs Monate auf Bewährung und 250 Arbeitsstunden.
Wuppertal. Das Amtsgericht hat am heutigen Donnerstag eine 45 Jahre alte Wuppertalerin wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Dass die Frau seit 1999 keinen Führerschein hat, war Anfang Mai des vergangenen Jahres bekannt geworden: Am Morgen des 3. Mai war die Frau mit ihrem Ford auf der Beyenburger Straße in einen schweren Unfall verwickelt. Wie berichtet, starb dabei ein 15 Jahre alter Schüler, eine Schülerin wurde schwer verletzt.
Die Anwälte der Opferfamilien forderten auch heute mehr oder weniger offen ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Wie berichtet, sieht die Staatsanwaltschaft dafür keine rechtliche Handhabe. Der Unfall hätte auch passieren können, wenn die Frau einen Führerschein gehabt hätte. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Frau fahrlässig gehandelt habe.Entsprechend sei der Frau nur der Vorwurf zu machen, dass sie keinen Führerschein hatte.
So sieht es auch das Amtsgericht. Richter Christopher Trechow formulierte es so: „Die Eltern haben alles Recht, ungerecht zu sein. Als Richter habe ich nicht das Recht dazu.“ Das Gericht verwies darauf, dass die Frau nicht zu schnell gewesen sei und die Jugendlichen offenbar so unvermittlet auf die Fahrbahn getreten waren, dass die Angeklagte keine Zeit mehr hatte, auszuweichen.
Zuvor hatte die Angeklagte unter Tränen gesagt: „Ich fühle mich schuldig.“ Als Bewährungsauflage soll die Wuppertalerin - am Tag des Unfalls war sie als Mitarbeiterin eines Pflegedienstes auf dem Weg zu einer Patientin - 250 Arbeitsstunden leisten. Das Gericht setzte zudem eine einjährige Führerscheinsperre fest.