Urteil Treffen nur gegen Oralverkehr: 15-jähriger Wuppertaler nach Chat vor Gericht
Update | Wuppertal · Der Jugendliche soll einer 13-Jährigen eine entsprechende Anleitung geschickt haben. Sexuelle Handlungen seien die Bedingung für ein Treffen gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hat einem 15-jährigen Wuppertaler versuchten sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Oralverkehr sei die Bedingung für ein Treffen, habe er einer 13-Jährigen im Internet geschrieben – mit Anleitung. Letztlich sei es aber nicht zu einer sexuellen Handlung gekommen.
Der Jugendliche habe das Alter des Mädchens gekannt, nachdem er von Oktober 2021 bis Januar 2022 über die App „Snapchat“ mit ihr schrieb. Sie habe das Treffen vorgeschlagen, woraufhin er die Bedingung gestellt habe.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten zu vier Wochen Dauerarrest und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Er muss zudem an einem Medienkompetenz-Training teilnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.