Mitteilung Trotz Schonzeit: Stadt Wuppertal muss kranke Bäume aus Sicherheitsgründen im März fällen
Wuppertal · Im Auftrag der Stadt werden auch über den Beginn der gesetzlichen Schonfrist am 1. März hinaus Bäume gefällt werden müssen, teilte die Stadt nun mit.
Das liege an der starken Auslastung der Firmen und den widrigen Wetterverhältnissen der letzten Wochen, hierdurch könnten die Fällungen nicht schneller abgearbeitet werden, hieß es weiter. Es seien ausnahmslos Gefahrenbäume und schadhafte Exemplare. Sie stehen verteilt über das gesamte Stadtgebiet in Parks, Grünanlagen, an Schulen und Kitas. Meist sind es einzelne Bäume.
Die Stadt kann nicht garantieren, dass diese kranken und beschädigten Bäume bis zum nächsten Herbst stehen bleiben würden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz stellt die Verkehrssicherungspflicht einen Ausnahmetatbestand dar und ist somit höher einzuordnen als die Schonzeit, daher dürfen sie über den März hinaus noch gefällt werden.
Wie das zuständige Ressort Grünflächen und Forsten betont, wird selbstverständlich auf alle Nistplätze und Nester, die bei den Fällungen gefunden werden, geachtet.