Umstrittene Straßenbeiträge: Kritik nicht nur von der Rheinstraße
Die Kritik an der Rheinstraße lässt nicht nach. Jetzt stehen weitere Beitragsverfahren an.
Wuppertal. In diesem Jahr will die Stadt für 18 Straßen Erschließungs- und Straßenbaubeiträge erheben (siehe Infokasten) und wertete dazu auch Luftbilder aus dem Jahr 1928 aus. 2011 hagelte es Protest an der Rheinstraße — unter anderem am WZ-Mobil: Vielen war unverständlich, warum eine Straße, mit deren Bau bereits 1910 begonnen wurde, ausgerechnet jetzt komplett fertiggestellt sein soll.
Zudem wurden dort bereits im Jahr 1963 Teilerschließungsgebühren kassiert. Nach heutiger Rechtslage war diese Zahlungsaufforderung nicht rechtens. Deshalb wurden die damals geleisteten Zahlungen aus dem aktuellen Bescheid — den haben die Anwohner mittlerweile zugestellt bekommen — herausgerechnet.
Diese Ankündigung beruhigte die Anwohner nicht. Dadurch, dass die Teilerschließung mittlerweile rechtswidrig ist, waren sie der Meinung, dass mit der Zahlung 1963 eine Erschließung erfolgt sei. In diesem Fall dürfte die Stadt nur noch einen deutlich geringeren Anteil der Kosten auf die Anwohner umlegen. Dadurch, dass die Stadt nun Erschließungsbeiträge abrechnet, werden 90 Prozent der Kosten für die Baumaßnahmen umgelegt. Bei normalen Straßenbaukosten kommt ein anderer Verrechnungsschlüssel zum Tragen. Dabei werden nur zehn bis 60 Prozent der Kosten weitergegeben.
Bei der Abrechnung geht es schnell um mehrere Tausend Euro, die die Stadt verlangt. Laut Jürgen Pelz von der Stadt ist die Abrechnung als Erschließung „alternativlos“. „Wir können uns nicht aussuchen, ob wir nach der einen oder anderen Methode abrechnen. Das gibt ein Bundesgesetz vor.“ Demnach könne die Stadt nur dann Straßenarbeiten abrechnen, wenn bereits Erschließungsbeiträge erhoben wurden.