Nachspiel vor Gericht Unternehmen verklagt Wuppertal wegen Hochhausräumung in Langerfeld

Langerfeld. · Die Räumung des Hochhauses an der Heinrich-Böll-Straße in Langerfeld aus Brandschutzgründen im Juni 2017 wird ein gerichtliches Nachspiel haben.

Um dieses Hochhaus an der Heinrich-Böll-Straße geht es.

Foto: Schwartz, Anna (as)

Die Räumung des Hochhauses an der Heinrich-Böll-Straße in Langerfeld aus Brandschutzgründen im Juni 2017 wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Das Wohnungsunternehmen klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Stadt und will feststellen lassen, dass die Räumung rechtswidrig war. Die Verhandlung soll am 30. Januar stattfinden.

Am 27. Juni 2017 waren Mitarbeiter des Ordnungsamts von Wohnungstür zu Wohnungstür gegangen und hatten die 72 Bewohner aufgefordert, ihre Wohnung innerhalb von 15 Minuten zu verlassen. Die Menschen konnten nur das Nötigste mitnehmen, weitere Habseligkeiten in den nächsten Tagen unter Aufsicht abholen.

Die Stadt ordnete die Räumung an, als sie feststellte, dass bei der Fassade brennbarer Kunststoff verbaut war, auch an den Laubengängen, die bei einem Feuer der einzige Rettungsweg gewesen wären. Vorausgegangen war der verheerende Brand am 13./14. Juni 2017 in dem Londoner Hochhaus „Grenfell Tower“, bei dem die vorgehängte Fassade innerhalb kürzester Zeit ausbrannte. 72 Menschen kamen dabei ums Leben. In der Folge war das Haus an der Heinrich-Böll-Straße noch einmal kontrolliert und die Gefahr festgestellt worden. Etwa einen Monat später hatte die Wohnungsgesellschaft alle Auflagen erfüllt, die Bewohner durften zurück.

Das Unternehmen hatte damals schon rechtliche Schritte gegen die Stadt angekündigt. Baudezernent Frank Meyer hatte darauf verwiesen, dass die Sicherheit der Menschen immer vorgehe.