Wuppertal Verbaucherzentrale mahnt Unitymedia ab
Der Kabelanbieter wollte Wlan-Hotspots auf den Routern der Kunden einrichten. Doch das Verfahren war unzulässig.
Wuppertal/Düsseldorf. Täglich flattert jede Menge Post in den heimischen Briefkasten — manches ist wichtig, manches nur Werbung. Wenn man wenig Zeit hat, überfliegt man manches oft nur, um zu erkennen, ob es ein wichtiger oder unwichtiger Brief ist. So können einem manchmal Einzelheiten entgehen — zum Beispiel, dass der Telefonanbieter den heimischen Router zum öffentlichen Wifi-Hotspot machen möchte, wenn man nicht rechtzeitig widerspricht. Einen Wuppertaler Leser machte das stutzig — zurecht, wie nun die Verbraucherzentrale bestätigt.
Um sein Wlan-Netz auszubauen hat der Kabelanbieter Unitymedia in den vergangenen Wochen ebensolche Briefe verschickt. Darin informierte er die Kunden darüber, dass im Sommer auf ihren Routern ein zweites Signal installiert werden soll. Dieses wäre für andere Kunden zugänglich. Das Signal arbeite getrennt, weder die Bandbreite werde eingeschränkt, noch müssten sich die Kunden um die Sicherheit ihres Anschlusses sorgen. Außerdem warteten viele Vorteile auf sie — wer mitmache, profitiere ja auch vom Wlan-Netz quer über die Stadt verteilt. Wer es trotzdem nicht möchte, solle widersprechen.
Und genau da liegt der Knackpunkt. „Das bestehende Vertragsverhältnis wird aus unserer Sicht unzulässig erweitert, denn eine solche Erweiterung ist nicht ohne die Zustimmung des Kunden möglich“, sagt die Verbraucherzentrale NRW in einer Stellungnahme. Die hat den Kabelanbieter nun abgemahnt. Neben der Vorgehensweise hatte sie auch Klauseln in den neuen Geschäftsbedingungen bemängelt. Dort steht beispielsweise, dass „Kunden die Stromversorgung ihres Routers nicht über einen längeren Zeitraum als zum Beispiel für einen Neustart unterbrechen dürfen“. Das halten die Verbraucherschützer für eine unangemessene Benachteiligung.
„Bei den angemahnten Klauseln werden wir nachsteuern“, sagt ein Unternehmenssprecher von Unitymedia. Man habe den Community-Gedanken aufgegriffen, aber vielleicht eine zu scharfe Formulierung gewählt. Grundsätzlich sei man der Auffassung, dass es keiner Zustimmung des Kunden zur Freischaltung des zweiten Wifi-Signals auf den — immerhin vom Anbieter bereitgestellten — Geräten bedarf.
Bisher habe nur eine sehr geringe Anzahl der Kunden die Öffnung abgelehnt, „was uns in der Fortsetzung unserer Wlan-Strategie bestärkt“, sagt der Sprecher. Ob das wirklich an der positiven Einstellung liegt oder daran, dass Kunden die Widerrufschance übersehen haben, bleibt fraglich.