Seit dem 1. Oktober gelten neue Regeln Besserer Schutz gegen Inkasso-Abzocke
Wuppertal · Eine Rechnung vergessen oder im Supermarkt mit Karte bezahlt und das Gehalt war noch nicht auf dem Konto: Post von Inkassounternehmen kann jede:r bekommen. Dabei werden oft deutlich zu hohe Kosten berechnet. Vor solcher Abzocke soll ein neues Inkassorecht vom 1. Oktober an schützen.
Jochen von Köller, Schuldner-und Verbraucherinsolvenzberater der Verbraucherzentrale in Wuppertal erklärt, was Betroffene über Inkassoforderungen wissen müssen.
Inkassogebühren prüfen
Auch wenn Forderungen berechtigt sind, heißt das nicht, dass alle geltend gemachten Inkassokosten zulässig sind. Daher sollten Verbraucher:innen die Kosten prüfen, bevor sie zahlen und sich im Zweifel beraten lassen. Bisher haben Inkassofirmen – orientiert an den Gebühren von Rechtsanwält:innen – selbst bei Kleinforderungen bis 50 Euro in der Regel 76,44 Euro berechnet, mehr als den eigentlich geschuldeten Betrag. Künftig dürfen es maximal 32,40 Euro sein.
Nach der Prüfung schnell zahlen. Wer zahlungsfähig ist und sichergestellt hat, dass die Zahlungsforderung berechtigt ist, sollte nach Erhalt des ersten Inkassoschreibens sofort zahlen. Dadurch senken Verbraucher:innen die Kosten, bei einer Forderung bis 500 Euro zum Beispiel auf 29,40 Euro. Aber Achtung: Die Kostensenkung gilt nur für unbestrittene Forderungen.
Forderungen nicht vorschnell zurückweisen. Nur wer sicher ist, eine unberechtigte Forderung erhalten zu haben, sollte eine Zahlungsaufforderung unmissverständlich ablehnen. Will man sich zunächst noch vergewissern, sollte man dies gegenüber dem Inkassounternehmen klarstellen und nicht direkt bestreiten, die Rechnung zahlen zu müssen. Wer seine Zahlungspflicht erst einmal abstreitet, weil er meint, die Rechnung schon bezahlt zu haben, muss am Ende mit höheren Kosten rechnen, falls er oder sie sich irrt.
Keine Kleinst-Raten vereinbaren. Sehr geringe Ratenzahlungen, zum Beispiel in Höhe von 10 Euro im Monat, lohnen sich oft nicht, sondern treiben die Kosten sogar in die Höhe.
Menschen, die nicht zahlen können. „Wer nicht in der Lage ist, eine Inkassoforderung zu bezahlen, kann auch nicht auf Erleichterungen und einen besseren Schutz durch die Reform bauen“, so von Köller. Denn das neue Gesetz erlaubt es der Inkassobranche, in „besonders schwierigen oder besonders umfangreichen“ Fällen weiterhin Kosten in der bisherigen Höhe zu verlangen.