Vergewaltigung: Landgericht bestätigt Haftstrafe
Angeklagter (24) will Opfer als Wiedergutmachung Geld zahlen.
Wuppertal. Weil er im Juli 2009 ein damals zwölf Jahre altes Mädchen vergewaltigt haben soll, wurde ein 24 Jahre alter Wuppertaler Anfang Juni 2011 zu einer Haftstrafe von vier Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung verurteilt (die WZ berichtete). Am Freitag wies das Landgericht die Berufung des 24-Jährigen gegen das erstinstanzliche Urteil zurück.
Wie damals berichtet, musste der bis dahin nicht vorbestrafte Mann auf Beschluss des Gerichts unmittelbar nach der Urteilsbegründung des Amtsgerichts den Gang in die U-Haft antreten (siehe Kasten rechts).
Vor dem Landgericht hat der Wuppertaler seine Berufung zuletzt nur noch auf die Höhe des Strafmaßes beschränkt. Und tatsächlich gab es vom Landgericht eine kleine Änderung: Statt vier Jahren Haft wurde der Mann zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Hintergrund: Wie die WZ erfuhr, soll der Wuppertaler dem Opfer einen vierstelligen Euro-Betrag als Wiedergutmachung angeboten haben.
Die Vorwürfe: Laut Anklage war der damals 22-Jährige an einem Nachmittag im Juli 2009 mit dem mutmaßlichen Opfer auf den Schulhof der Grundschule Mirker Bach geklettert. Dort sei es zunächst zu einvernehmlichen Küssen gekommen. Doch im Verlauf des Treffens soll der junge Mann das Mädchen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Danach sei sie von ihm vergewaltigt worden.
Das Opfer soll seit Juli 2009 deutliche Verhaltensänderungen gezeigt haben. Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens hatte das Amtsgericht seinerzeit nicht. Tatzeugen im klassischen Sinn gibt es nicht. mst/spa