Bildung Vertretungslehrer: Langes Warten auf das Führungszeugnis

Wuppertaler Schulleiter kritisieren neues Verfahren der Bezirksregierung.

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist es wichtig, schnell eine Vertretung für ausfallende Lehrer zu haben.

Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Der Ausfall von Unterricht durch Krankheit von Lehrpersonal ist für Schulen schon im Normalfall eine Herausforderung. Das Pensum muss vom übrigen Kollegium geschultert werden, bei längeren Ausfällen ist die Einstellung von Vertretungskräften notwendig. In Zeiten von Corona kommt diesen eine noch größere Bedeutung zu.

Schließlich kann jetzt schon ein einfacher Schnupfen dazu führen, dass Lehrer länger zu Hause oder sogar zusätzlich in Quarantäne bleiben müssen. Umso wichtiger ist für die Schulleitungen, dass sie darauf schnell und flexibel reagieren können. Doch offenbar hakt es hier durch ein neues Verfahren der Bezirksregierung. Die Behörde besteht nun auf der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, bevor Vertretungslehrer ihren Dienst antreten dürfen.

Für den Schulbetrieb ist
diese weitere Hürde fatal

„Bisher wurde das flexibler gehandhabt“, erläutert Klaus Heßeler von der Elternvertretung der Pina-Bausch Gesamtschule Vohwinkel. Bei Einstellung hätten Vertretungen das Führungszeugnis im Rahmen einer zeitlichen Frist nachreichen können. „Jetzt geht das nicht mehr, was zu langen Verzögerungen und Unterrichtsausfällen führt“, kritisiert Heßeler. Für den Schulbetrieb sei diese zusätzliche Hürde gerade während der Pandemie fatal.

Auf WZ-Nachfrage bestätigt Schulleiter Jörg Merbecks das Problem. „Wir haben in einem Fall fünf Wochen warten müssen, bis die Vertretungskraft endlich ihren Dienst antreten durfte“, berichtet er. Ein Kollege, der ein Attest über acht Wochen eingereicht hatte, habe faktisch gar nicht mehr vertreten werden können, weil die Vertretungsverträge eine Mindestlaufzeit von sechs Wochen hätten. „Manche Klassen sind bei uns von den Ausfällen und den fehlenden Vertretungskräften gleich mehrfach betroffen“, so Merbecks.

Verfahren soll dem Kinder-
und Jugendschutz dienen

Neben dem üblichen Verfahren mit Ausschreibung und Auswahlgesprächen dauere es, bis ein Bewerber die schriftliche Information bekomme, sich ein Führungszeugnis ausstellen zu lassen. Dann müsse er sich einen Termin bei der Meldebehörde holen, die das Zeugnis ausstellt. Erst anschließend könne nach erneuter Bearbeitungszeit der Vertrag an die Schule gemailt werden.

Die Bezirksregierung verteidigt das Verfahren. „Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger tätig sind, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis gemäß des Bundeszentralregistergesetz vorlegen“, so eine Sprecherin. Dies diene dem Kinder- und Jugendschutz und dem Nachweis, dass Bewerber nicht vorbestraft seien. „Das ist natürlich sehr wichtig, weshalb wir uns Bewerber sehr genau anschauen und diese sich zur Vorlage des Führungszeugnisses verpflichten“, sagt dazu Jörg Merbecks. Das jetzige Verfahren müsse dringend beschleunigt werden.

So sieht es auch die Schulleiterin der Else-Lasker-Schüler Gesamtschule, Dorothee Kleinherbers-Boden. „Wir sind viel zu spät über den Erlass der Bezirksregierung informiert worden“, bemängelt sie. Laut ihren Informationen hänge dieser mit dem tragischen Vorfall an einer Kita in Viersen zusammen. Dort wird eine Mitarbeiterin verdächtigt, ein dreijähriges Mädchen getötet zu haben. „Schutzmechanismen sind absolut wichtig, aber sie müssen auch auf den Betrieb einer weiterführenden Schule abgestimmt sein“, so Kleinherbers-Boden. Sie verweist auf den Regierungsbezirk Köln, wo Führungszeugnisse als Formblatt heruntergeladen werden könnten. „Das spart enorm viel Zeit“, betont die Schulleiterin.

Der Wuppertaler Schuldezernent Stefan Kühn (SPD) hat Verständnis für die Kritik der Schulleiter. „Hier gilt es eine Lösung zu finden, bei der Kinder- und Jugendschutz sowie ein reibungsloser Schulbetrieb in Einklang gebracht werden“, sagt er.