Polizeieinsatz Video von Polizeieinsatz gegen ­Blinden schockt Wuppertal

Wuppertal · In Wuppertal sorgt ein Video gerade für mächtig Wirbel. Obwohl die Polizei besonnen agierte, hagelte es Kritik. Die Linke fordert sogar eine Kennzeichnungspflicht für Beamte.

Beamte nehmen einen sehbehinderten Mann am Rande einer Demonstration am Döppersberg fest.

Foto: Youtube Video

Ein Video, das auf unzähligen Kanälen verbreitet wurde, sorgt aktuell für Aufregung. Es zeigt, wie vier Polizeibeamte versuchen, einen blinden und gehörlosen Mann am Döppersberg zu durchsuchen und festzunehmen.

Über 26­­ 000 Aufrufe hat das Video inzwischen allein bei Youtube und sorgt damit auch bei der Stadt für Aufsehen.

Die Inklusionsbeauftragte Sandra Heinen berichtet von „mehreren Personen aus dem gesamten Bundesgebiet“, die sich bei ihr gemeldet hätten und sich sehr bestürzt gezeigt haben. Heinen selbst fühlt sich „hilflos“, da sie bisher „keinen Kontakt zu dem Mann auf dem Video herstellen konnte. Meine Aufgabe ist es, den angemessenen Umgang zwischen unterschiedlichen Personen sicherzustellen. Ich möchte vermitteln, aber dafür muss ich zunächst wissen, wer die Person auf dem Video ist.“ Deshalb appelliert Heinen auch an alle, die das Video gesehen haben oder vielleicht sogar vor Ort gewesen sind, ihr zu helfen. Wer kennt den Mann, auf dem Video oder kann Kontakt zu ihm aufnehmen? Aufgrund des Datenschutzes ist eine Anfrage bei der Polizei laut Heinen leider nicht möglich. Sie wolle „ein Gespräch mit dem Mann suchen und ihre Hilfe anbieten. Außerdem möchte Heinen sensibilisieren und zwischen den einzelnen Parteien vermitteln.“

Polizeipräsident Markus Röhrl bewertet die polizeilichen Maßnahmen als „rechtmäßig und verhältnismäßig.“ Außerdem erklärt er, was vor dem Video geschehen ist. „Bei der im Video gezeigten Person handelt es sich um einen Teilnehmer einer zuvor aufgelösten Versammlung („Sofortige Beendigung der Corona-Maßnahmen“). Da die Person trotz mehrfacher, deutlicher Aufforderungen einem Platzverweis nicht nachkam, sollte die Identität festgestellt werden.“

Die Linke kritisiert den Einsatz und fordert Veränderungen

 Für Bernhard Sander (Die Linke) ist der Fall jedoch klar. In einer Stellungnahme moniert er das Vorgehen der Polizei. „Auch wenn die Vorgeschichte auf dem Video nicht erkennbar ist, ist das Verhalten der Beamt*‘innen schwer erträglich. Ein hörbehinderter blinder Mensch wird von der Wuppertaler Polizei schikaniert und angegriffen. Obwohl die Beamten erkennen und auch sagen, dass sie einen blinden Menschen vor sich haben, gehen sie brutal gegen ihn vor. Sie sprechen ihn mit ‚Nicht erschrecken‘ an und fassen zeitgleich mit mehreren Polizisten zu, fixieren und durchsuchen ihn.“

Dem widerspricht Alexander Kresta, Pressesprecher der Polizei deutlich: „Die Polizei ist besonnen vorgegangen. Wie in dem Video zu sehen ist, sprechen die Kollegen fortwährend mit dem Mann und erklären ihm alles. Umso mehr erschrecken mich solche Rufe von Umstehenden, die mit der eigentlichen Situation überhaupt nichts zu tun haben. Hier geht es nur noch um bloße Stimmungsmache gegen die Beamtinnen und Beamten.“ Kresta erklärt, warum am Ende vier Beamte versuchten, den Mann zu durchsuchen. „Wie auf dem Video zu sehen ist, sperrt sich der Mann gegen die Maßnahmen und schlägt um sich. Insbesondere aus Sicherungsgründen für die Person und die Beamten selbst, halten die Beamten den Beschuldigten fest und durchsuchen ihn nach Ausweispapieren. Weitere Polizistinnen und Polizisten schützen die Gesamtsituation gegen etwaige Eingriffe von außen.“

Bernhard Sander nutzt den Vorfall und spricht sich jetzt erneut für die Wiedereinführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten aus, um diese im Falle von Fehlverhalten und Übergriffen zu identifizieren und zur Rechenschaft ziehen zu können.

Das Land NRW hat 2017 die Kennzeichnungspflicht beim Einsatz der Bereitschaftspolizei und in den Alarmeinheiten wieder abgeschafft, um diese vor Misstrauen und Stigmatisierung zu schützen. Werden gegen Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte Vorwürfe erhoben, werden diese zum Beispiel im Rahmen von Beschwerdeverfahren und gegebenenfalls in Disziplinar- oder Strafverfahren geprüft.