Wackelkandidaten: Stadt lässt 80 Bäume fällen

Eine Folge des langen Winters: Auch in der Schonzeit, die am morgigen Freitag beginnt, wird gerodet. Das trifft laut Stadt aber nur Bäume, die zur Gefahr werden können. Doch auch bei privaten Beständen gibt es Ausnahmen.

Wuppertal. Auch nach dem Start der gesetzlichen Schonzeit für alle Bäume, Hecken, Gebüsche und „lebende Zäune“ — etwa in Form von Efeuranken an Hauswänden — außerhalb von Wäldern werden in Wuppertal immer wieder Motorsägen zu hören sein: Wie die Stadt berichtet, müssen auch im März Bäume beseitigt werden, und das ausschließlich aus Sicherheitsgründen, wie die Verwaltung betont. Es gehe dabei im 80 bis 90 Bäume im Stadtgebiet, die als kritisch eingestuft wurden, erklärt Stadtsprecher Markus Bien auf WZ-Nachfrage.

Gefällt wird in der Nachbarschaft von Schulen, Kindergärten und in Parks und Grünanlagen der Stadt. „Meist sind es einzelne Bäume.“ Die Stadt geht davon aus, die Arbeiten spätestens bis zum 22. März abgeschlossen zu haben. Auf Nistplätze und Nester werde man dabei gesondert achten. Es gehe darum, angeschlagene Bäume beseitigen zu lassen, bei denen man nicht garantieren kann, dass sie bis zum Herbst stehen bleiben, wenn wieder gefällt werden darf. In diesem Fall stehe im Landschaftsschutzgesetz die so genannte Verkehrssicherungspflicht vor der Schonzeit. Grund für die Fristüberschreitung ist, so Bien, der lange Winter: Er hat solche Arbeiten bislang kaum möglich gemacht — das trifft aber in gleicher Form auch Besitzer privater Bestände, die jetzt ebenso unter Zeitdruck stehen.

So dürften sich viele Wuppertaler nun ebenfalls um Ausnahmen bemühen — eben weil die Schonzeit vom 1. März bis zum 30. September dauert und bei Schnee und Eis nicht gearbeitet werden konnte. „In begründeten Einzelfällen kann auch während der Schonzeit das Roden und Abschneiden erlaubt werden“, meldete die Stadt in dieser Woche. Dazu reiche ein formloser Antrag per E-Mail (siehe Info-Kasten) oben. Aber auch das lässt die Verwaltung ihre Bürger wissen: „Wer gegen die gesetzliche Regelung verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld bestraft, das je nach Schwere des angerichteten Schadens zwischen 50 und 5000 Euro beträgt.“

Und warum das Ganze? Wilde Tiere und Pflanzen sollen auf diesem Weg geschützt werden — gerade auch mit Blick auf Nistplätze, Nahrungsquellen, Durch- und Rückzugsräume. Bis April läuft übrigens noch eine ganz andere Schonzeit: die für die Fledermäuse auf der Nordbahntrasse.