Coronaregeln Warum Muslime abends trotz Ausgangssperre beten dürfen

Wuppertal · Veranstaltungen, die von der Religionsfreiheit gedeckt sind, dürfen auch trotz der Notbremse stattfinden. Das gilt für Muslime wie für alle anderen Religionen. Erste Ausgangssperre der Stadt hatte für Unklarheit gesorgt.

Während des Ramadan wird abends in der Moschee gebetet – das ist trotz Ausgangssperre möglich.

Foto: dpa/Anas Alkharboutli

Für die Muslime in Wuppertal ist die Frage nach den Ausgangssperren gerade etwas verwirrend. Denn sie sind wegen das Fastenmonats Ramadan und der dazugehörenden nächtlichen Gebete besonders getroffen, finden die Gebete doch ab 22 Uhr statt, wenn die Ausgangssperre schon in Kraft ist.

Nach der jüngsten Verordnung der Stadt, die sich an dem auch von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Infektionsschutzgesetz orientiert, ist die Lage aber klar. Demnach sind Zusammenkünfte, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht und der Religionsfreiheit stehen, von Einschränkungen ausgenommen. Somit sind Gebete und Gottesdienste erlaubt – und der Rückweg innerhalb der Zeit bis 0 Uhr ist legal, solange der allein zurückgelegt wird.

Das gilt theoretisch auch für orthodoxe Christen, die am 2. Mai Ostern feiern und den Ostergottesdienst auch nach Einbruch der Dunkelheit begehen würden. Pfarrer Eleftherios Argiropoulos erklärt aber, dass er die Übergabe des Osterlichts am 1. Mai vorsorglich vorverlegt habe, aus Sorge, dass die Zeremonie sonst nicht legal wäre.

Auch Katholiken könnten von Ausgangssperre betroffen sein

Werner Kleine, Pastoralreferent der Katholischen Citykirche, ´macht deutlich, dass auch die Katholiken betroffen wären, wenn sie jetzt Ostern feierten. Der Ostergottesdienst finde traditionell nach Einbruch der Dunkelheit statt.

Vergangene Woche, als die Stadt die eigene Notbremse und Ausgangssperre ab 21 Uhr ankündigte, hatte noch Unklarheit darüber geherrscht, wer was darf. Samir Bouaissa, Vorsitzender des Landesverbands NRW des Zentralrats der Muslime und Sprecher der Abu-Bakr-Moschee in Barmen, erklärt, dass es nach der Bekanntgabe am Freitag, 16. April, erst einmal Unsicherheit gegeben habe, ob religiöse Muslime abends noch beten, zur Moschee und zurück gehen könnten.

Es habe eine interne rechtliche Prüfung gegeben und ein Gespräch mit der Stadt. Vorsorglich habe seine Moscheegemeinde die Gebete zwei Abende lang eingestellt, sagt er. Grundsätzlich sei man aber sicher gewesen, dass religiöse Versammlungen erlaubt sind. Bevor weitere Gespräch nötig waren, habe die Stadt die Ausgangssperre auf 22 Uhr verschoben – mit der Möglichkeit, bis 0 Uhr allein nach Hause zu gehen. Bouaissa sagt: „Das reicht dicke“.

Denn das abendliche Gebet sei wegen Corona ohnehin eingeschränkt und dauere weniger als eine Stunde – statt zwei bis zweieinhalb Stunden. In den Moscheen könne gebetet werden, wenn ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird, eine Nachverfolgung möglich ist und Hygienemaßnahmen eingehalten werden – was auch Masken während des Gebets beinhaltet, erklärt Bouaissa.

Auch andere Religionsgemeinschaften dürfen Gottesdienste feiern – wenn diese auch seltener zu Zeiten der Ausgangssperre stattfinden. Pfarrer Werner Jacken erklärt, dass nur drei von 18 evangelischen Gemeinden aktuell Gottesdienste in Präsenz feiern – mit entsprechenden Hygienemaßnahmen. Bei den Katholiken gelten maximale Teilnehmerzahlen von 200 Personen in geschlossenen Räumen und 500 draußen – wenn der Abstand gewahrt werden kann und Hygieneregeln gelten. Staatliche Vorgaben für Kirchen und Moscheen gibt es nicht.