Wende im ASS-Prozess Wende im Prozess um ASS
Oberlandesgericht Hamm hält den strittigen Vertrag zwischen der Leasinggesellschaft und der Stadt Wuppertal für wirksam.
Im Prozess um die Anmeldung Bochumer Fahrzeuge im Wuppertaler Straßenverkehrsamt zeichnet sich nach Angaben des Anwaltes der Stadt eine Wende ab. Demnach ist das Oberlandesgericht Hamm offenbar der Meinung, dass der 2004 geschlossene Vertrag der Stadt Wuppertal mit der Leasinggesellschaft ASS wirksam und für die Stadt Wuppertal günstig gewesen sei. In dem noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahren war das Landgericht Bochum als Vorinstanz zu einem anderen Urteil gekommen.
Hintergrund ist die 2004 getroffene Vereinbarung, nach der das Bochumer Leasingunternehmen im Jahr bis zu 8000 Fahrzeuge in Wuppertal zulässt. Dafür hat das Unternehmen einen Gebührennachlass bekommen. Dieser wurde mit einem Gegengeschäft verrechnet, in dem sich ASS verpflichtete, an seinen Fahrzeugen Aufkleber mit Wuppertal-Werbung anzubringen. In den ersten Jahren geschah das, dann hat es das Stadtmarketing als Geschäftspartner in der Werbevereinbarung versäumt, die Aufkleber zur Verfügung zu stellen. Ob dennoch ein Anspruch der Stadt gegenüber ASS besteht, ist strittig. Der Regressanspruch ist zum Teil verjährt. Es geht noch um etwa 80 000 Euro.
Als Begründung für sein Urteil gegen die Stadt Wuppertal hatte das Landgericht Bochum das Verbot angeführt, Gebühren zu reduzieren. Von so einem Verbot sei dem Oberlandesgericht nichts bekannt, heißt es nun. Auch von Sittenwidrigkeit könne nicht die Rede sein, weil dieStadt für die Senkung der Gebühren eine Gegenleistung erhalten habe.
Der Prozess um die Zulassungen hat in den vergangenen Monaten Folgen gehabt. So stellte Oberbürgermeister Andreas Mucke (SPD) vorsorglich Strafanzeige wegen Korruption. Der ehemalige Dezernent für Bürgerbeteiligung geht mit der Behauptung hausieren, er sei vom Rat nur deshalb abberufen worden, weil er das vermeintlich unrechtmäßige Geschäft aufgedeckt habe. Gegen ihn wiederum läuft eine Zivilklage des Stadtkämmerers wegen Verleumdung. Hier geht es um Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro.
Der Prozess vor dem Oberlandesgericht wird fortgesetzt. ll