Verbrauchertipp Drei Policen reichen am Anfang völlig aus

Wuppertal · Die Verbraucherzentrale gibt Tipps zu den ersten unerlässlichen Versicherungen.

Sabine Spielmann - FREIGESTELLT

Foto: Verbraucherzentrale/Niclas Waldheim

School’s out forever: Und nun planen und probieren Schulabgänger ihre ersten Schritte in ein selbstständiges Leben: Neben Reisen, sozialem Jahr, Job, Ausbildung oder Studium steht auch die Absicherung von Alltagsrisiken mit auf der To-do-Liste. Versicherungsunternehmen locken die künftige Kundschaft mit scheinbar maßgeschneiderten Paketen. „Doch viele Versicherungen sind oft zu teuer, bieten unsinnigen Schutz und decken wirklich riskante Lücken nicht ausreichend ab“, so die Verbraucherzentrale in Wuppertal. Drei Basisversicherungen gilt es zum Start der Eigenständigkeit kundig abzuschließen.

Krankenversicherung: Dieser Gesundheitsschutz ist verpflichtend. Während Berufsanfänger meist automatisch in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, genießen viele Studienanfänger noch bis zum Alter von 25 Jahren den Schutz über die Eltern in der beitragsfreien Familienversicherung. Wer beim Studentenjob jedoch mehr als 450 Euro im Monat verdient, muss selbst in die Krankenversicherung einzahlen. Für den Job in den Semesterferien gelten aber Ausnahmen. Angehende Erstsemester, die über ihre Eltern privat krankenversichert sind, stehen vor der Qual der Wahl, ob sie während des Studiums weiter umfassend privat versichert bleiben wollen oder nicht. Globetrotter, die den Ausbildungsstart noch hinauszögern, oder Studenten, die ein paar Semester im Ausland studieren, sollten zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für erforderliche Behandlungen in europäischen und einigen fernen Ländern. Die private Zusatzversicherung hingegen übernimmt die Kosten weltweit und dann auch für den Rücktransport.

Private Haftpflichtversicherung: Diese Police ist ein absolutes Muss für jeden! Sie deckt Schäden ab, die man bei anderen verursacht – zum Beispiel, wenn die Gesundheit eines anderen durch die eigene Unachtsamkeit dauerhaft stark beeinträchtigt wird. Azubis und Studenten sind, bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben, in der Regel bei ihren Eltern mitversichert und müssen keine eigenen Beiträge für die private Haftpflichtpolice zahlen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Auch die frühzeitige Absicherung des Verlustes der eigenen Arbeitskraft über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Azubis und Studenten gleichermaßen wichtig. Denn Betroffene, die aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ihren Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben können, bekommen nur eine knapp bemessene und nach strengen Vorgaben gestaffelte gesetzliche Rente.