Analysen unauffällig Angeln an der Hauptsperre der Wupper-Talsperre und am Beyenburger Stausee wieder möglich
Wuppertal · Ab sofort ist das Angeln an der Hauptsperre der Wupper-Talsperre wieder möglich. Dies gilt für den Bereich vom Staudamm in Krebsöge bis zur Wiebach-Vorsperre. Auch für den Stausee Beyenburg gibt der Wupperverband Entwarnung.
Am Montag, 1. August, gab der Wupperverband bekannt, dass das Angeln an der Hauptsperre der Wupper-Talsperre sowie am Beyenburger Stausee wieder möglich ist.
Die fischereiliche Nutzung der Wupper-Talsperre war zunächst untersagt worden, da das Hochwasser im vergangenen Juli große Mengen an Schadstoffen in das Gewässer gespült hatte. Es wurde Umweltalarm ausgelöst. Für den flussabwärts gelegenen Stausee Beyenburg hatte der Wupperverband vorsichtshalber eine gleichlautende Empfehlung ausgesprochen.
Analysen des Talsperrenwassers durch den Wupperverband hatten neben der sichtbaren Belastung mit Ölen zunächst auch Hinweise auf Schadstoffe ergeben, die sich in Fischen anreichern können. Eine vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführte Untersuchung des Fischbestandes zeigte allerdings keine Auffälligkeiten. Somit ist das Angeln in der Wupper-Hauptsperre im genannten Bereich wieder möglich. Auch der Verzehr der Fische sei unbedenklich, erklärt der Wupperverband. Aufgrund dieser Bewertung nimmt der Verband auch seine Empfehlung für den Beyenburger Stausee zurück.
An der Wupper-Talsperre waren beim Hochwasser Mitte Juli 2021 durch die Überschwemmung von Betrieben und Haushalten oberhalb der Talsperre mehr als 100 000 Liter Substanzen in die Wupper-Talsperre geflossen. Hauptsächlich Öle und andere Betriebsmittel. Daraufhin war an der Talsperre der Umweltalarm ausgerufen worden. Der Wupperverband hatte das Havarie-Management gestartet: Ölsperren wurden gesetzt, Treibgut wurde beseitigt und ein Fachunternehmen hat die Wasseroberfläche und die betroffenen Uferbereiche gereinigt. Diese Arbeiten waren im Dezember 2021 abgeschlossen. Nach Auswertung der Analyseergebnisse des begleitenden Messprogramms und Abstimmung mit den zuständigen Behörden konnte schrittweise die Freizeitnutzung für den Bereich der Hauptsperre bis zur Wiebach-Vorsperre freigegeben werden.