Gerichtsverfahren Wuppertal klagt mit anderen Städten gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz

Wuppertal · Städte wie Solingen, Düsseldorf und Köln wehren sich dagegen, dass das Land sie bei der Verteilung von Landesmitteln benachteiligt.

Symbolbild

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Foto: dpa/Patrick Pleul

Acht kreisfreie Städte aus Nordrhein-Westfalen haben jetzt beim Verfassungsgerichtshof des Landes Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie ging am heutigen Mittwoch beim Verfassungsgericht ein. Unterstützt wird die Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für das Jahr 2022 vom Städtetag NRW. Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal klagen stellvertretend für alle kreisfreien Städte in NRW wegen einer Ungleichbehandlung im kommunalen Finanzausgleich des Landes.

Stadtkämmerer Stefan Kühn sagt: „Es wurde erstmalig ein anderes Finanzierungsmodell zugrunde gelegt.“ Das führe dazu, dass tendenziell mehr Geld in Gemeinden fließe, die Kreisen angehören, und weniger Geld in kreisfreie Städte. „Sie interpretieren das als ausgesprochen unfaires Modell“, sagt Stefan Kühn. Städte hätten höhere Belastungen, zum Beispiel durch soziale Leistungen und Infrastruktur, die im ländlichen Raum nicht vorgehalten wird. „Wir finden, dass das auch honoriert werden muss.“ Wenn die Städte mit ihrer Beschwerde Erfolg haben, sei eine Nachzahlung im siebenstelligen Bereich zu erwarten. „Das würde unsere Haushaltssituation sofort verbessern.“

Laut NRW-Städtetag hat der Gesetzgeber mit dem GFG 2022 bei der Ermittlung der Steuerkraft erstmals zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden, obwohl die Schlüsselzuweisungen einheitlich bestimmt werden. Das führe laut Städtetag zu einer Umverteilung von 110 Millionen Euro von den Kreisfreien Städten hin zu den kreisangehörigen Kommunen.

Es sei zwar richtig, dass die kreisfreien Städte im Schnitt höhere Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer nehmen als kreisangehörige Gemeinden. Die Städte seien aber durch steigende Ausgaben dazu gezwungen worden. Verschuldete Kommunen seien von der Kommunalaufsicht angehalten worden, die Hebesätze zu erhöhen, argumentiert der Städtetag.