Betreuung Punkte zur Vergabe von Kitaplätzen

Wuppertal · Jugendhilfeausschluss beschloss Richtlinien.

Für die Vergabe von Kitaplätzen gibt es eine neue Richtlinie.

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Am meisten Punkte bekommen Alleinerziehende, die eine Beschäftigung nachweisen können. Der Jugendhilfeausschuss hat neue Richtlinien zur Vergabe von Kitaplätzen in Wuppertal beschlossen, die ab dem Kitajahr 2020/21 gelten. Anlass ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, vor dem Eltern geklagt hatten. Danach müssen Jugendämter Eltern gegenüber nachweisen, dass sie die Plätze nach „sachgerechten Entscheidungskriterien“ vergeben.

Im Anschluss daran haben die Landesjugendämter und die kommunalen Spitzenverbände eine Arbeitshilfe entwickelt. Diese diskutierten in Wuppertal Vertreterinnen der Kitas und der Stadtverwaltung und aktualisierten die Kriterien, die in Wuppertal zuletzt 1988 festgelegt wurden.

Künftig gilt jetzt: Grundsätzlich werden nur Kinder berücksichtigt, die ihren Hauptwohnsitz in Wuppertal haben. Eltern müssen ihr Kind mindestens sechs Monate vor Eintrittstermin anmelden. Sie können bis zu drei städtische Kitas als Wunschkitas nennen.

Vorrang haben Kinder, deren Einschulung in einem Jahr oder weniger ansteht. Ebenso Kinder, die nachgewiesen in einer besonderen familiären Situation leben. Die weitere Vergabe erfolgt nach Punkten. Dabei erhalten Alleinerziehende mit Beschäftigung fünf Punkte, Elternpaare, bei denen beide Partner arbeiten, vier Punkte und Geschwisterkinder drei Punkte. Bei mehreren Merkmalen werden die Punkte addiert.

Das Kind mit der höchsten Punktzahl in der jeweiligen Alterskategorie (Geburtsjahr/Gruppenstruktur) der zu vergebenden Plätze erhält ein Angebot. Bei Punktgleichheit entscheidet die frühere Anmeldung. Die Vergabe erfolgt in einer Hauptbelegung über die Kitas und einer zentral gesteuerten Nachbelegung für Familien, die keinen Platz  haben. kati

Die Unterlage ist im Ratsinformationssystem unter VO/0741/19 zu finden.