Anspruch auf Grundsicherung Ukrainische Flüchtlinge verlieren ab Juni freiwillige Leistungen

Wuppertal · Ab 1. Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Grundsicherung. Dafür fallen jedoch auch freiwillig gewährte Vorteile weg.

Foto: Fries, Stefan (fri)

Zu Beginn des Monats Juni können Flüchtlinge aus der Ukraine Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) beantragen. Gleichzeitig fallen ab dem 1. Juni bisher freiwillig gewährte Vorteile weg.

Zu den freiwillligen Vorteilen gehören zum Beispiel der kostenlose Eintritt in Schwimmbäder oder andere städtische Einrichtungen. Diese konnten von den Flüchtlingen allein durch Vorzeigen des Ukrainischen Passes besucht werden. Auch kostenlose Fahrten mit Bussen und Bahnen sind nicht mehr möglich.

(red)