Briller Viertel Wie die Zukunft des Parkschlösschens in Wuppertal aussehen könnte

Wuppertal · Ein Wuppertaler Investor hat das Denkmal im Briller Viertel gekauft. Im Gespräch mit der WZ erklärt er seine ersten Ideen für die Zukunft des Parkschlösschens.

 Das Parkschlösschen ist ein echter Hingucker im Briller Viertel. Das Denkmal soll restauriert werden, so der neue Eigentümer.

Das Parkschlösschen ist ein echter Hingucker im Briller Viertel. Das Denkmal soll restauriert werden, so der neue Eigentümer.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Über Jahrzehnte war das schmucke Parkschlösschen an der Katernberger Straße 197 Heimat von Gastronomiebetrieben. Doch Ende 2018 endete eine Ära. Philipp Hruby hat sein Restaurant geschlossen und verkauft. Der neue Eigentümer, ein bekannter Wuppertaler Investor, hat viele Ideen für das Denkmal und das rund 3000 Quadratmeter große Grundstück — Essen und Trinken werde man dort in Zukunft aber wohl nicht mehr, erklärt er im Gespräch mit der WZ.

Der Wuppertaler, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, räumt schnell mit Gerüchten auf, die in den Sozialen Netzwerken die Runde machten: Ein Abriss des pittoresken Baus ist kein Thema, stellt er klar. Erstens stünde er unter Denkmalschutz. „Und zweitens habe ich daran überhaupt kein Interesse. Warum auch?“, fragt er. Das Parkschlösschen gehöre zu den schönsten Bauten im Briller Viertel.

„Über Jahrzehnte bin ich regelmäßig daran vorbeigefahren.“ Als er erfahren habe, dass es zum Verkauf steht, habe er zugeschlagen. „Mit denkmalgeschützten Bauten kenne ich mich aus.“ Das ehemalige Restaurant werde er aufwändig restaurieren, verspricht der Investor.

In diesem Jahr werde sich aber noch nichts tun, kündigt er an. 2019 sei zum „Brainstorming“, wie er sagt. Er habe einige Ideen, arbeite an einem Konzept. Dazu stünden auch viele Gespräche mit der Stadt an, mit der er in der Vergangenheit immer gut zusammengearbeitet habe.

Eine Kita, behinderten-gerechtes Wohnen oder einen kleinen Hotelbetrieb — das seien  nur Beispiele, was er sich bereits überlegt habe. Jetzt müsse man prüfen, was machbar sei.

Sein Wunsch sei auf jeden Fall, auch einen Teil des großen Grundstücks zu bebauen. „Aber keine Wohnklötze“, sagt er mit Blick aufs Briller Viertel, wo in den vergangenen Jahren einige Wohnprojekte für Diskussionen sorgten. Immer wieder kam aus der Anwohnerschaft Kritik auf, dass Investoren versuchten, jede Lücke zu stopfen.

Auch der neue Eigentümer des Parkschlösschens stellt sich auf Gegenwind ein, verweist aber auch auf die Bebauung in der Umgebung. Das, was er plane, werde sich gut einreihen. Und das Denkmal selbst bleibe auf jeden Fall stehen, betont er noch einmal.

Für den Bereich gibt es keinen Bebauungsplan

Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, erklärt Dirk Kasten vom Planungsamt der Stadt. Baurechtlich greife dann Paragraf 34, das heißt, eine mögliche neue Bebauung müsse sich, was zum Beispiel die Höhe angeht, an die Bauten der Umgebung anpassen.

Ein wichtiger Punkt in diesem Fall sei auch der Denkmalschutz. Das Parkschlösschen müsse zum Beispiel weiterhin gut sichtbar bleiben. Grundsätzlich könne sich die Stadt auf dem Areal Wohnen vorstellen, eine Kita sei zum Beispiel aber auch nicht ausgeschlossen. Details müssten dann aber in Absprache mit dem privaten Investor erläutert werden.

Bezirksbürgermeisterin Ingelore Ockel (CDU) könnte mit einem Kindergarten an der Stelle oder barrierefreiem Wohnen „gut leben“. Wichtig sei, dass das Parkschlösschen nicht angetastet werde. Was mögliche Neubauten auf dem Gelände angeht, bleibt Ockel zurückhaltend. „Ich würde mir wünschen, dass es nicht zu modern wird. Modernes haben wir in letzter Zeit genug im Briller Viertel dazu bekommen“, sagt die Bezirksbürgermeisterin.

Das heute unter dem Namen Parkschlösschen bekannte Gebäude Katernberger Straße 197 ist laut städtischer Denkmalliste „ein zweigeschossiges, ehemals als Gartenhaus und Remise genutztes Gebäude“. Anhand historischer Karten ist das Baujahr zwischen 1888 und 1892 anzusetzen. „Erwähnenswert ist, dass sich in Teilbereichen die ursprüngliche Einfriedung des Grundstückes mit Natursteinmauer und aufwändig verzierten Eisengittern sowie das Einfahrtstor mit gemauerten Pfeilern erhalten hat.“ Beides will der neue Eigentümer ebenfalls erhalten.